Aufgaben
Die Aufsichtsfunktion beinhaltet die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen. Außerdem hat das BAF auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Organisationen, Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingesetzt werden.
Alle Betriebsstätten der zu beaufsichtigenden Flugsicherungsorganisationen, zum Beispiel an allen großen und kleinen Flughäfen, werden regelmäßig inspiziert. Darüber hinaus betreibt das BAF ein umfangreiches Berichts- und Meldewesen. Mit dessen Hilfe gewährleistet es jederzeit einen Überblick über besondere Vorkommnisse und geplante Veränderungen am System der Flugsicherung.
Das BAF hat insbesondere die folgenden Aufgaben:
- Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
- Kontinuierliche Sicherheitsaufsicht
- Führen der Erlaubnisse und Berechtigungen der Flugsicherung
- Prüfen von EG-Prüferklärungen für Systeme (Interoperabilität)
- Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen, Sicherheitsaufsicht über den Flugwetterdienst im DWD
- Anlagenschutz (nach § 18a LuftVG)
- Beaufsichtigung der Flugvermessungsdienste
- Aeronautisches Frequenzmanagement für Bodenfunkstellen und Navigationsfunkstellen der deutschen Zivilluftfahrt
- Musterzulassung gemäß FSMusterzulV für Bodenfunkstellen des mobilen Flugfunkdienstes und Flugnavigationsfunkstellen
- Leistungsplanung
- Unterstützung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bei der Festsetzung von Flugsicherungsgebühren
- Festlegung von Flugverfahren
- Verfolgung von Verletzungen der Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen und im Falle der Nichteinhaltung von Flugverfahren