BAF

Sicherheitsaufsicht Flugsicherungstechnik (ST)

Das Referat ST beaufsichtigt die technische Sicherheit der Flugsicherungseinrichtungen. Es teilt sich auf in das Sachgebiet Interoperabilität, Flugvermessung, Musterzulassung und in das Sachgebiet Frequenzmanagement und Anlagenschutz.

Aufgabe

Sachgebiet Interoperabilität, Flugvermessung, Musterzulassung

Interoperabilität

  • Überprüfen der EG-Prüferklärungen
  • Prüfung und Benennung von neutralen und unabhängigen Organisationen, die Konformitätsbewertungen nach EU-Richtlinien durchführen ("Benannte Stellen")
  • Überwachen der Einhaltung von EU-Verordnungen (Compliance Monitoring)
  • Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen und Gremien (z.B. ICAO, EASA)
  • Mitwirkung bei Konsultationsprozessen europäischer Verordnungen und Richtlinien
  • Mitwirkung beim jährlichen Fortschrittsbericht an die Europäische Kommission (Artikel 12 Verordnung (EG) Nr. 549/2004)
  • Aufsicht über die Flugsicherungsorganisationen im Bezug auf die Interoperabilitätsverordnung VO (EG) Nr. 552/2004 und deren Durchführungsverordnungen

Flugvermessung

  • Erstellung und Pflege des fachlichen Entwurfs von Rechtsverordnungen für Flugsicherungsorganisationen und Flugvermessungsdienstleister
  • Überprüfung von Flugvermessungsanbietern und von Personal, das in der Flugvermessung tätig ist
  • Überprüfung von Flugvermessungsberichten
  • Überprüfung von Flugsicherungsorganisationen, die Flugvermessung durchführen

Musterzulassung

  • Bearbeiten von Grundsatzfragen aus dem Bereich Musterzulassung
  • Erarbeitung neuer und Überarbeitung bestehender Anforderungen an Anlagen und Geräten der Flugsicherung gemäß § 4 FSMusterzulV. Die Veröffentlichung der Anforderungen erfolgt in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL II)
  • Überarbeitung der Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung (FSMusterzulV)
  • Bearbeitung von Anfragen von Herstellern und Nutzern
  • Durchführung von Musterzulassungsverfahren für Bodenfunkstellen des mobilen Flugfunkdiestes, für Flugfunknavigationsfunkstellen und Ortungsfunkstellen.

Sachgebiet Frequenzmanagement, Anlagenschutz

Frequenzmanagement

  • Frequenzkoordinierung und Festlegung von Frequenzen sowie deren Nutzungsbestimmungen für alle deutschen Flugnavigationsfunkstellen und für Bodenfunkstellen im Bereich des Flugfunks
  • Führen der deutschen Flugfunk-Frequenzmanagement-Datenbank
  • Bearbeitung ausländischer Anfragen auf Frequenzkoordinierung nach ICAO-Regeln
  • Gutachtliche Stellungnahmen zu Versuchsfunkanträgen, soweit sie die Frequenzbereiche der zivilen Luftfahrt betreffen
  • Frequenzplanung und Verträglichkeitsanalysen für künftige Kommunikations- und Navigationssysteme der Luftfahrt
  • Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei der Nutzung ziviler Luftfahrtfrequenzen durch die Bundeswehr
  • Interessensvertretung in nationalen und internationalen Gremien

Anlagenschutz

  • Prüfung und Veröffentlichung von Anlagenschutzbereichen
  • Prüfung von Anträgen für Bauvorhaben nach § 18a LuftVG innerhalb von Anlagenschutzbereichen
  • Erstellung von Bescheiden zu Bauvorhaben
Leitung: Bodo Heinzl (Leiterin / Leiter)

Adresse

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Dienstsitz des BAF
Monzastraße  1
63225 Langen, Hessen
Deutschland

Kontakt

Sicherheitsaufsicht Technik (ST)
Telefon: +49 6103 8043 - 0
Fax: +49 6103 8043 - 250
E-Mail: st@baf.bund.de