BAF

Wirtschaftsaufsicht (WA)

Das Referat Wirtschaftsaufsicht ist für die Regulierung der Kosten der Flugsicherung in Deutschland und der entsprechenden Gebühren zuständig. Diese umfasst zum einen  die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Leistungsplanung im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums (SES) als auch perspektivisch die Kostenregulierung an den deutschen Flugplätzen mit Flugsicherung, die nicht Teil der europäischen Regulierung sind.

Neben den Aufgaben der Leistungsregulierung wirkt das Referat WA zudem an der Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisation mit und ist in diesem Zusammenhang insbesondere für die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuständig.

Aufgabe

  • Leistungsplanung und -aufsicht einschließlich des Berichtswesens und der damit zusammenhängenden Nutzerkonsultationen,
  • Festlegung von Flugsicherungsgebühren,
  • Sicherstellung der vollständigen Gebührenfinanzierung der staatlichen Beteiligten im Bereich der Flugsicherung („Abrechnungsstelle“),
  • Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Flugsicherungsorganisationen im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsaufsicht der Behörde sowie
  • Begleitung von nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren in Zusammenhang mit der Leistungsplanung und der Regulierung von Flugsicherungsgebühren einschließlich der zugrundeliegenden internationalen Prinzipien.

Das Referat WA nimmt in folgenden europäischen und internationalen Gremien unterschiedliche Aufgaben wahr:

  • FABEC FPC,
  • NCP Performance WG,
  • EUROCONTROL Enlarged Committee for Route Charges,
  • SSC Arbeitsgruppe zu wirtschaftlichen Aspekten,
  • ICAO (ICAO COG Performance TF, ICAO MDWG)
  • ICAO ANSEP einschließlich seiner Arbeitsgruppen

Rechtsgrundlagen

Der Arbeit im Referat WA liegen insbesondere nachfolgende Rechtsnormen zugrunde:

  • Europäische Leistungsregulierung:

    • Verordnung (EG) Nr. 549/2004 (Rahmenverordnung, konsolidierte Fassung)
    • Verordnung (EG) Nr. 550/2004 (Flugsicherungsdienste-Verordnung, konsolidierte Fassung)
    • Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 (Festlegung eines Leistungssystems und einer Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum)
    • Durchführungsbeschluss (EU) 2019/903 (Festlegung der Leistungsziele für RP3)
    • Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 (Sondermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie)
  • Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Flugsicherungsorganisationen

    • Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 (Anforderungen an Flugsicherungsorganisationen)

  • Festlegung von Flugsicherungsgebühren

    • FS-An- und Abflug-Kostenverordnung – FSAAKV
    • FS-Strecken-Kostenverordnung – FSStrKV
Zahl der Beschäftigten: 4
Leitung: Verena Kastlan (Leiterin / Leiter)

Adresse

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Dienstsitz des BAF
Monzastraße  1
63225 Langen, Hessen
Deutschland

Kontakt

Wirtschaftsaufsicht (WA)
Telefon: +49 6103 8043 - 0
Fax: +49 6103 8043 - 250
E-Mail: wa@baf.bund.de