BAF

Nationales Recht

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das BAF in Deutschland finden sich in verschiedenen Gesetzestexten wieder. Auch in der deutschen Gesetzgebung wurden 2009 zahlreiche Änderungen aufgrund der SES-Verordnungen vorgenommen.

Rechtsgrundlagen in Deutschland

Das BAF nimmt die Aufsicht über die Flugsicherungsorganisationen wahr. Zur Errichtung des BAF im August 2009 als Bundesoberbehörde im Bereich des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde ein eigenes Gesetz verabschiedet. Doch auch das Grundgesetz und weitere luftverkehrsrechtliche Vorschriften mussten geändert werden:

Das letztgenannte Gesetz nahm eine Reihe von Anpassungen des deutschen Rechts an den durch die SES-Verordnungen geschaffenen gemeinsamen Rechtsrahmen vor. Dies betraf insbesondere:

  1. das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  2. die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  3. die Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung (FSPersAV) sowie
  4. die Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung (FSDurchführungsV)

Aufgrund der SERA Verordnung VO (EU) Nr. 923/2012 (konsol. Fassung) (konsolidierte Fassung) ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im Jahr 2015 grundlegend umgestaltet worden.

Zusatzinformationen

Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.

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