Nationales Recht
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das BAF in Deutschland finden sich in verschiedenen Gesetzestexten wieder. Auch in der deutschen Gesetzgebung wurden 2009 zahlreiche Änderungen aufgrund der SES-Verordnungen vorgenommen.
Rechtsgrundlagen in Deutschland
Das BAF nimmt die Aufsicht über die Flugsicherungsorganisationen wahr. Zur Errichtung des BAF im August 2009 als Bundesoberbehörde im Bereich des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde ein eigenes Gesetz verabschiedet. Doch auch das Grundgesetz und weitere luftverkehrsrechtliche Vorschriften mussten geändert werden:
- Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2424 (BAFG)
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2247 und
- Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. August 2009, BGBl. I S. 2942
Das letztgenannte Gesetz nahm eine Reihe von Anpassungen des deutschen Rechts an den durch die SES-Verordnungen geschaffenen gemeinsamen Rechtsrahmen vor. Dies betraf insbesondere:
- das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
- die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
- die Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung (FSPersAV) sowie
- die Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung (FSDurchführungsV)
Aufgrund der SERA Verordnung VO (EU) Nr. 923/2012 (konsol. Fassung) (konsolidierte Fassung) ist die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im Jahr 2015 grundlegend umgestaltet worden.