BAF

Rechtliche Grundlagen

Europäisches und nationales Recht bilden die rechtlichen Grundlagen des BAF seit seiner Gründung am 09. August 2009.

Single European Sky

Grundlage für das BAF sind die im April 2004 in Kraft getretenen Verordnungen der Europäischen Union (EU) zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES). Ein wesentlicher Bestandteil dieser sogenannten SES-Verordnungen ist die Trennung der Aufsicht über Flugsicherungsorganisationen von der Durchführung von Flugsicherungsdiensten. Sie bildet die Grundlage für die Einrichtung von nationalen Aufsichtsbehörden in jedem Mitgliedsland. Dabei ist die einheitliche europäische Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen ein zentrales Element der SES-Verordnungen.

Ziele

Die EU-Kommission hat für den einheitlichen europäischen Luftraum folgende Ziele vorgegeben, um die Durchführung der Flugsicherungsdienste in Europa zu vereinheitlichen und auf einem hohen Sicherheitsniveau effizienter zu machen:

  • Schaffung von Ländergrenzen überschreitenden, gemeinsamen Lufträumen
  • Einheitliche Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen in Europa
  • Trennung von regulativen Aufgaben von der Dienstleistung Flugsicherung
  • Verbesserung der Interoperabilität der Flugsicherungssysteme
  • Engere zivil-militärische Zusammenarbeit
  • Steigerung der Kapazität bei gleichbleibend hoher Sicherheit
  • Vermeidung von Verspätungen und damit eine Erhöhung der Pünktlichkeit

Das BAF als nationale Aufsichtsbehörde

Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 04. August 2009 beschlossen, die entsprechenden Aufgaben, die sich aus den SES-Verordnungen ergeben, auf eine neu gegründete Bundesoberbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu übertragen. Als nationale Aufsichtsbehörde für Deutschland ist damit das BAF in das SES-Projekt eingebunden. Es trägt insbesondere dafür Sorge, dass die Flugsicherungsorganisationen die für sie geltenden Bestimmungen und die hohen Sicherheitsstandards einhalten.

SES II-Paket

Das Programm zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums wurde 2009 durch das sogenannte SES II-Paket um einige zusätzliche Elemente erweitert. So wurde ein europaweites System der Leistungsplanung für Flugsicherungen eingeführt. Die schon bislang durch EUROCONTROL durchgeführte Aufgabe der Verkehrsflussregelung wurde außerdem zu einem umfassenden Netzwerkmanagement ausgebaut. Die Einrichtung staatenübergreifender funktionaler Luftraumblöcke (FAB) wurde verpflichtend für die Mitgliedsstaaten vorgesehen. Die Aufgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln wurden zudem auf die Sicherheitsregelung in der Flugsicherung ausgedehnt.

Europäisches Recht - Schwerpunktthema: Recht, Single European Sky (SES)

Die Europäische Gemeinschaft hat 2004 grundlegende Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES) erlassen. Diese Basisverordnungen zum SES sind im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden und es wurden zahlreiche weitere Durchführungsverordnungen erlassen, die die unterschiedlichen Themen weiter differenzieren und spezifizieren. Mehr: Europäisches Recht …

Flagge der Europäischen Union (verweist auf: Europäisches Recht)

Nationales Recht - Schwerpunktthema: Recht

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das BAF in Deutschland finden sich in verschiedenen Gesetzestexten wieder. Auch in der deutschen Gesetzgebung wurden 2009 zahlreiche Änderungen aufgrund der SES-Verordnungen vorgenommen. Mehr: Nationales Recht …

Kommentarbände zum Luftverkehrsrecht (verweist auf: Nationales Recht)

Zusatzinformationen

Single European Sky (SES)

Since 2004, the European Union has gained competences in air traffic management (ATM) and the decision-making process has moved away from an intergovernmental practice to the EU framework. The Website of the European Commission gives more information.

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