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Was sind Flugverfahren?

Flugverfahren sind keine Flugrouten - warum das so ist, erfahren Sie hier

Das BAF legt die Flugverfahren über deutschen Hoheitsgebiet fest. Doch was sind Flugverfahren? Warum der Begriff "Flugroute" irreführend ist, erklären wir in diesem Artikel

Flugverfahren sind standardisierte Regelungen für die Abwicklung des Luftverkehrs, insbesondere bei An- und Abflügen zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.

Die rechtliche Grundlage für den Erlass von Flugverfahren findet sich in § 32 Absatz 4 Nr. 8, Absatz 4c Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit § 33 Absatz 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Danach beinhalten Flugverfahren insbesondere Festlegungen zu Flugwegen, Flughöhen und Meldepunkten.

Flugverfahren richten sich an den Piloten. Sie sind von diesem zu beachten, sofern er keine abweichende Flugverkehrskontrollfreigabe erhält, also eine vorrangige Einzelanweisung des Fluglotsen. Flugverfahren entlasten somit den Sprechfunkverkehr zwischen Pilot und Fluglotse und erleichtern die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des hohen Luftverkehrsaufkommens.

Zudem ermöglichen sie bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. den Verlust des Funkkontakts, einen sicheren Weiterflug auch ohne Anweisung durch einen Fluglotsen, da alle Beteiligten den weiteren Flugverlauf auf Basis des angewendeten Flugverfahrens kennen.

Flugverfahren = „Flugroute“?

In den Luftfahrtkarten werden Flugverfahren zur besseren Veranschaulichung als Ideallinie dargestellt. Dabei ist eine straßenähnliche Abbildung der Flugbewegungen in der Luft nicht möglich.

Flugverfahren werden von einer Vielzahl verschiedener Luftfahrzeuge genutzt, deren technische Ausstattung und Flugeigenschaften sich ganz erheblich unterscheiden können. So gibt es beispielsweise noch Luftfahrzeuge, die in den 1980er Jahren gebaut wurden – zu einer Zeit, in der GPS noch nicht zur Standardausrüstung gehörte. Auch wirken sich Größe, Gewicht und Triebwerksleistung des Luftfahrzeugs entscheidend aus. Zudem ist der konkrete Flugverlauf von äußeren Einflüssen (z.B. Wetterverhältnissen) abhängig.

Dies führt dazu, dass die Flugverläufe selbst bei Anwendung eines Flugverfahrens immer einer gewissen Streuung unterliegen, sowohl seitlich als auch in der Höhe. Der umgangssprachlich für Flugverfahren verwendete Begriff der „Flugrouten“ ist daher insoweit irreführend.

Warum gibt es Flugverkehr auch außerhalb von Flugverfahren?

Flugverfahren ergänzen und erleichtern durch eine gewisse Standardisierung der Flugbewegungen die Flugverkehrskontrolle, die ansonsten in Form von Einzelfreigaben durch die Fluglotsen erfolgt. Da der Flugverkehr von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, reichen Flugverfahren jedoch zur Abwicklung des Verkehrs nicht aus. Vielmehr muss die Flugverkehrskontrolle flexibel agieren und reagieren können. Einzelfreigaben sind daher von Gesetzes wegen von dem Piloten stets vorrangig zu befolgen. Dabei sind Fluglotsen nicht an festgelegte Flugverfahren gebunden. Ab einer für den jeweiligen Flugplatz festgelegten Mindestflughöhe können sie die Luftfahrzeuge vielmehr auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags unabhängig von Flugverfahren frei leiten. Es kommt daher auch abseits von Flugverfahren zu Überflügen.

Werden Flugverfahren auch geändert und angepasst?

Flugverfahren werden nach ihrer Inbetriebnahme regelmäßig auf ihr Optimierungspotential überprüft. Ziel ist dabei insbesondere die Verbesserung der (Betriebs-) Sicherheit und/oder des Lärmschutzes. Hierfür kommen Erkenntnisse der tatsächlichen Flugpraxis ebenso zum Tragen wie etwaige neue technische Entwicklungen. Wird ein Anpassungs- oder Änderungsbedarf festgestellt, wird der Prozess der Flugverfahrensfestlegung neu initiiert.