BAF

Was macht das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)?

Wir kümmern uns, damit die Flugsicherung Sie sicher ans Ziel bringt. Wir sorgen für Sicherheit, denn das BAF hat die Aufsicht über die zivilen Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Grundlage sind die 2004 in Kraft getretenen Verordnungen der Europäischen Union zum einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky, SES).

Aufsicht über Flugsicherungsorganisationen und ihr Personal

Lotsenarbeitsplatz Center Bremen Quelle: BAF

Die Aufsichtsfunktion beinhaltet die Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen. Außerdem hat das BAF auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Organisationen, Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingesetzt werden.

Alle Betriebsstätten der zu beaufsichtigenden Flugsicherungsorganisationen, zum Beispiel an allen großen und kleinen Flughäfen, werden regelmäßig inspiziert. Darüber hinaus betreibt das BAF ein umfangreiches Berichts- und Meldewesen. Mit dessen Hilfe gewährleistet es jederzeit einen Überblick über besondere Vorkommnisse und geplante Veränderungen am System der Flugsicherung.

Aufgaben des BAF

Das BAF hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen
  • Kontinuierliche Sicherheitsaufsicht
  • Führen der Erlaubnisse und Berechtigungen der Flugsicherung
  • Prüfen von EG-Prüferklärungen für Systeme (Interoperabilität)
  • Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen, Sicherheitsaufsicht über den Flugwetterdienst im DWD
  • Anlagenschutz (nach § 18a LuftVG)
  • Beaufsichtigung der Flugvermessungsdienste
  • Aeronautisches Frequenzmanagement für Bodenfunkstellen und Navigationsfunkstellen der deutschen Zivilluftfahrt
  • Musterzulassung gemäß FSMusterzulV für Bodenfunkstellen des mobilen Flugfunkdienstes und Flugnavigationsfunkstellen
  • Leistungsplanung
  • Unterstützung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bei der Festsetzung von Flugsicherungsgebühren
  • Festlegung von Flugverfahren
  • Verfolgung von Verletzungen der Regeln über das Führen von Luftfahrzeugen und im Falle der Nichteinhaltung von Flugverfahren

Informieren Sie sich über die Kernthemen des BAF