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Tauglichkeitseinschränkungen nach Corona-Impfung

Empfehlungen des BAF nach Corona-Impfung von Flugsicherungspersonal

Corona Virus COVID-19 Corona Virus COVID-19 Quelle: skylarvision, Pixabay

Die ersten Personengruppen in der Flugsicherung haben seit geraumer Zeit Zugang zu Corona-Schutzimpfungen bekommen. Im operativen Bereich bestehen Tauglichkeitsanforderungen, die Voraussetzung für die Wahrnehmung der Rechte der jeweiligen Erlaubnisse sind.

Bisherige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass regelmäßig innerhalb der ersten zwei Tage nach einer Impfung mit den zugelassenen Impfstoffen die Tauglichkeit einschränkende Beschwerden (z.B. Abge-
schlagenheit, Übelkeit, Schüttelfrost) bei einer signifikanten Zahl an Patienten auftreten. Abhängig von der Art des Impfstoffes, sind die Reaktionen nach der Erst- (Vektorimpfstoff) oder Zweit-(mRNA-Impfstoff) Impfung ausgeprägter.


Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung empfiehlt daher, in der Dienstplangestaltung eine entsprechende Karenzzeit nach der Impfung zu berücksichtigen.

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