BAF

Formular für generelle STS/ATFMX-Befreiung veröffentlicht

In der ATFM-Richtlinie des BAF zur Durchführung der VO (EU) Nr. 255/2010 wurden im Zusammenhang mit ATFM-Ausnahmen STS/ATFMX festgelegt. Zusätzlich zum Online-Meldeverfahren besteht nun die Möglichkeit, eine generelle STS/ATFMX Befreiung beim BAF zu beantragen.

Blick aus dem Flugzeug über Wolken Blick aus dem Flugzeug über Wolken Quelle: Maximilian Deichmann

In der ATFM-Richtlinie (NfL 1-1540-19) zur Durchführung der VO (EU) Nr. 255/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Verkehrsflussregelung im Flugverkehr, wurden unter Punkt 6. Regelungen im Zusammenhang mit ATFM-Ausnahmen STS/ATFMX festgelegt. Zur Nutzung von STS/ATFMX muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Menschenleben sind gefährdet. Dies bedeutet, dass das Leben eines oder mehrerer Menschen in konkreter Gefahr ist, wenn der Flug nicht verzögerungsfrei stattfinden kann. Dies umfasst auch Flüge zu Transplantationszwecken mit lebenden Organen an Bord.
  • Flüge zum Transport von Rettungsmannschaften und Hilfsgütern in Katastrophengebiete.
  • Der Einsatz des Fluges erfolgt durch den Staat oder in dessen Auftrag, unterfällt jedoch nicht den Fällen "STS/HEAD" und muss von derartiger Bedeutung sein, dass eine Verzögerung den Erfolg des außergewöhnlichen Einsatzes konkret gefährden würde.

Für alle IFR/GAT-Flüge und GAT-Flüge mit IFR-Teilstrecken mit Start in Deutschland ist zur Nutzung von STS/ATFMX das Online-Meldeverfahren der örtlichen ATFM-Stelle (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) durchzuführen. Das Online Meldeverfahren ist im AIS-Portal (www.dfs-ais.de) unter dem Menüpunkt Flugvorbereitung verfügbar. Zur Nutzung ist eine einmalige, kostenlose Registrierung erforderlich.

Eine generelle Befreiung von STS/ATFMX kann beim BAF mit PDF Antragsformular (siehe Zum Thema) beantragt werden. Für weitere Details und dazugehörige Regelungen siehe AIP Deutschland unter ENR 1.10 oder wenden Sie sich bei Rückfragen an atm@baf.bund.de .