Das Antragsverfahren beim BAF und der BNetzA im Überblick
Wie werden die Anträge bearbeitet, so dass am Ende die Frequenzzuteilung durch die BNetzA erfolgen kann?
- Antragsbearbeitung
- Luftverkehrsrechtliches Verfahren (BAF)
- Telekommunikationsrechtliches Verfahren und Frequenzzuteilung (BNetzA)
Antragsbearbeitung
Die Bearbeitung von Anträgen für Frequenzen aus der Luftfahrt zugewiesenen Spektren setzt sich aus zwei Prozessen zusammen:
- dem luftrechtlichen Verfahren durch das BAF nach § 29 LuftVO und
- dem telekommunikationsrechtlichen Verfahren durch die BNetzA nach dem TKG
Beide Prozesse sind sequentiell, entsprechend empfiehlt es sich, entsprechende Anträge mit ausreichend Vorlauf einzureichen.
Luftverkehrsrechtliches Verfahren (BAF)
Frequenzsuche
- Die Frequenzmanager des BAF suchen nach einer geeigneten Frequenz unter Beachtung der spektralen und geografischen Randbedingungen
- Sie machen zusätzliche Modellbetrachtungen zur Funkfeldvertäglichkeit
Internationale Koordinierung
- Die identifizierte Frequenz ist mit allen EU- Staaten und Nachbarstaaten abzustimmen. Dies erfolgt innerhalb von 28 Tagen nach einem standardisierten Verfahren
- Koordinierungsergebnis ist eine Frequenz mit einer Referenznummer (IAR)
Dokumentation in Datenbanken
- Festschreibung der abgestimmten Frequenz durch Dokumentation des Koordinierungsergebnisses in den nationalen und in internationalen Registern
- Erweiterung der nationalen Datenbanken durch das BAF mit den gültigen Frequenzfestlegungen
Frequenzfestlegung
- Erstellung der Frequenzfestlegung zur Beurkundung der Ergebnisse des luftverkehrsrechtlichen Verfahrens
- Die Frequenzfestlegung stellt die verbindliche Grundlage der Frequenzzuteilung dar
Telekommunikationsrechtliches Verfahren und Frequenzzuteilung (BNetzA)
Nach § 55 Abs. 1 TKG bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Die BNetzA teilt die Frequenzen nach § 55 Abs. 2 TKG für die Nutzung durch die Allgemeinheit oder für einen bestimmten Personenkreis zu. Am Ende des Verfahrens steht die Frequenzzuteilung an den Nutzer durch die BNetzA mit einer Urkunde.