Internationale Audits
Das BAF ist als Luftverkehrsbehörde der Aufsicht internationaler Institutionen wie der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterworfen.
Die EASA führt regelmäßig Inspektionen, sog. „Standardisation Inspections“, im BAF durch. Dabei überprüft sie die Umsetzung der europäischen Vorschriften, die unmittelbar in Deutschland anwendbar sind. Auch anhand der Berichte, die das BAF jährlich gegenüber der EASA zu Single European Sky und Flexible Use of Airspace zu erstellen hat, kann diese die Umsetzung der europäischen Vorgaben verfolgen.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Bundesrepublik Deutschland durch ICAO wird auch das BAF als nachgeordnete Behörde des BMDV auditiert. Prüfungsmaßstab sind die Vorgaben der ICAO. Das sind neben den Anhängen zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt insbesondere auch die Richtlinien und empfohlenen Verfahren der ICAO: „Standards and Recommended Practices (SARP)“ sowie die „Procedures for Air Navigation Services (PANS)“.
Die ICAO verfolgt seit einigen Jahren das Ziel der kontinuierlichen Überwachung. Dabei sind die ICAO-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Einhaltung der ICAO Vorgaben fortlaufend über eine webbasierte Plattform nachzuweisen.