BAF

Funktionaler Luftraumblock Zentraleuropa

Mit dem Konzept der "Funktionalen Luftraumblöcke" (FAB ) organisieren die EU-Mitgliedsstaaten ihre Lufträume nach funktionalen Kriterien ohne Rücksicht auf nationale Grenzen.

Der FABEC-Staatsvertrag, der zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und der Schweiz abgeschlossen wurde, gilt als ein Meilenstein für die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums. Dieser Luftraum, der im europäischen Vergleich zu den am intensivsten genutzten Lufträumen zählt, soll damit grenzenlos werden. Flugsicherungsdienste handeln nicht mehr national, sondern nach einheitlichen und abgestimmten Rahmenbedingungen. Das Flugverkehrsmanagement wird zudem für die Umwelt nachhaltiger, da effizienter mit Ressourcen umgegangen wird.

Ein wesentliches Element des SES II-Pakets war daher die Verplichtung der EU-Mitgliedsstaaten, ihre Lufträume nach rein funkionalen Kriterien zu organisieren. Der Luftraumblock Europa Zentral (FABEC) wurde am 02. Dezember 2010 abgeschlossen. Die Leitung des FABEC obliegt einem Rat, in dem die Verkehrsminister der o.g. sechs Staaten durch ihr für Luftverkehr zuständigen Abteilungsleiter bzw. Generaldirektoren vertreten sind. Es bestehen zudem vier Ausschüsse, in denen auch das BAF vertreten ist.

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Zusatzinformationen

Manual for the common activities of the FABEC NSAs

(Handbuch der gemeinsamen Aktivitäten der nationalen Aufsichtsbehörden im FABEC Raum (Version 8.0)

Stand: 14.05.2020

FABEC Performance Plan 2015-2019

Leistungsplan der FABEC-Staaten Belgien, Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Frankreich und Deutschland für die Regulierungsperiode 2 (2015-2019)