BAF

Funktionaler Luftraumblock Europa Zentral (FABEC)

Mit dem Konzept der "Funktionalen Luftraumblöcke" (FAB ) organisieren die EU-Mitgliedsstaaten ihre Lufträume nach funktionalen Kriterien ohne Rücksicht auf nationale Grenzen.

Der FABEC-Staatsvertrag, der zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich und der Schweiz abgeschlossen wurde, gilt als ein Meilenstein für die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums. Dieser Luftraum, der im europäischen Vergleich zu den am intensivsten genutzten Lufträumen zählt, soll damit grenzenlos werden. Flugsicherungsdienste handeln nicht mehr national, sondern nach einheitlichen und abgestimmten Rahmenbedingungen. Das Flugverkehrsmanagement wird zudem für die Umwelt nachhaltiger, da effizienter mit Ressourcen umgegangen wird.

Ein wesentliches Element des SES II-Pakets war daher die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, ihre Lufträume nach rein funktionalen Kriterien zu organisieren. Der Luftraumblock Europa Zentral (FABEC) wurde am 02. Dezember 2010 abgeschlossen. Die Leitung des FABEC obliegt einem Rat, in dem die Verkehrsminister der o.g. sechs Staaten durch ihr für Luftverkehr zuständigen Abteilungsleitungen bzw. Generaldirektionen vertreten sind. Die Beschäftigte des BAF beteiligen sich in den jeweiligen Zuständigkeiten in Gremien des FABEC. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FABEC.

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