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Single European Sky (SES)

Europa verfolgt das Ziel eines Luftraums ohne Grenzen. Dies soll erreicht werden durch die Harmonisierung von Flugsicherungsdiensten, technischen Anlagen und Systemen sowie der Trennung zwischen staatlicher Aufsicht und der Erbringung von Flugsicherungsdiensten.

Jeder europäische Mitgliedstaat hat seinen eigenen nationalen Luftraum. Darin koordiniert und überwacht er mit einer eigenen nationalen Flugsicherung die Bewegungen der Flugzeuge. Unterschiedliche technische Systeme der Flugsicherung machen das Flugverkehrsmanagement ineffizient. Dies führt zu unnötigen Kosten, die sich z. B. in Verspätungen und Umweltbelastung durch Kerosinverbrauch widerspiegeln. 

Zur Verbesserung dieser Situation hat die EU 2002 die Umsetzung eines einheitlichen europäischen Luftraums, auch Single European Sky (SES) genannt, beschlossen.

Die EU-Kommission hat für den einheitlichen europäischen Luftraum folgende Ziele vorgegeben. Sie sollen die Durchführung der Flugsicherungsdienste in Europa vereinheitlichen:

  • Schaffung von Ländergrenzen überschreitenden, gemeinsamen Lufträumen
  • Einheitliche Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen in Europa
  • Trennung von regulativen Aufgaben von der Dienstleistung Flugsicherung
  • Verbesserung der Interoperabilität der Flugsicherungssysteme
  • Engere zivil-militärische Zusammenarbeit
  • Steigerung der Kapazität bei gleichbleibend hoher Sicherheit
  • Vermeidung von Verspätungen – Erhöhung der Pünktlichkeit

Im April 2004 wurden dazu mehrere EU-Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (SES) in Kraft gesetzt, die in der Folge im Jahr 2009 ihre erste größere Überarbeitung erfahren haben. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnungen ist die funktionale Trennung zwischen regulativen Aufgaben und der Dienstleistung „Flugsicherung“.