Internationales
Der internationale Luftverkehr gehört zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen weltweit. Deshalb muss der Luftraum möglichst effizient koordiniert und organisiert werden. Die Sicherheit spielt dabei eine herausragende Rolle.
Das BAF arbeitet in verschiedenen europäischen und internationalen Gremien mit und vertritt hier die Interessen Deutschlands. Außerdem pflegt es eine intensive Zusammenarbeit mit seinen Nachbarstaaten. International gültige Regelungen werden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt. Für den europäischen Luftraum erfolgt dies durch die Europäische Union. An beide Institutionen berichtet das BAF regelmäßig über den nationalen Status der Umsetzung. Das BAF unterliegt als Luftverkehrsbehörde der Aufsicht von internationalen Institutionen wie EASA und ICAO. Dabei wird geprüft, ob das BAF die internationalen Vorgaben einhält.
Aufgabe des BAF ist es als Bundesoberbehörde im Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), diesem zuzuarbeiten, wenn es zur Stellungnahme zu Entwürfen oder Änderungen internationaler und europäischer Vorgaben aufgefordert ist. Die Koordination der Abstimmung und Zusammenarbeit zu Flugsicherungsthemen übernimmt dabei die Stabsstelle Internationales.