BAF

Vorschriften und Vorgaben

Europäische und internationale Vorschriften und Vorgaben werden unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten stetig weiterentwickelt. Das BAF arbeitet hier dem BMDV zu und ist in verschiedenen Arbeitsgruppen der EASA vertreten.

Sowohl die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) beziehen ihre Mitglieder in die Erarbeitung neuer Vorschriften und Vorgaben ein. Den jeweiligen Mitgliedstaaten werden die Entwürfe zur Kommentierung übersendet. Das BAF arbeitet als nachgeordnete Behörde hier dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu. 

Darüber hinaus entsendet das BAF Vertreter in verschiedene Arbeitsgruppen der EASA zu Gesetzgebungsverfahren, um diese aktiv zu begleiten und an ihnen mitzuwirken. 

Insbesondere ist das BAF über den Ausschuss für den einheitlichen Luftraum (Single Sky Committee) der Europäischen Union in die Gesetzgebungsprozesse der EU eingebunden. Gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums („Rahmenverordnung“) wird die Europäische Kommission vom Ausschuss für den einheitlichen Luftraum (nachstehend unterstützt. Der Ausschuss sorgt für eine angemessene Berücksichtigung der Interessen aller Akteure.

Zusatzinformationen

Webseite zum EU-Recht

Die Webseite stellt die Rechtsnormen der Europäischen Union zusammen. Alle Verordnungen und Richtlinien sind in einer Datenbank abrufbar.

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Website ICAO

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) mit Hauptsitz im kanadischen Montreal.

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