Antragsformular ED-R 146 (Berlin)
Der Einflug oder Durchflug in das Gebiet über Berlin bedarf einer Genehmigung
Sie planen ein Projekt mit einem Luftfahrzeug im Luftraum von Berlin?
Antragstellung
Für den Luftraum über der Hauptstadt Berlin hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) eingerichtet. Der Durchflug durch oder Einflug in das Gebiet ED-R 146 (Berlin) bedarf einer allgemeinen Durchfluggenehmigung durch das BAF. Die Erteilung von Durchfluggenehmigungen im Einzelfall durch Freigaben der Flugsicherungsorganisation kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Anträge sind schriftlich oder per elektronischer Post zu richten an das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Referat Luftraum, Flugverfahren, Recht
Robert-Bosch-Straße 28
D - 63225 Langen (Hessen)
Fax: +49 (0)6103-8043-444 00
E-Mail: ed-r@baf.bund.de
Der Antrag kann mit dem diesem Artikel angehängten Formular gestellt werden.
Kontakt zum Lagezentrum Polizei Berlin
Die Telefonnummer des Lagezentrums der Polizei Berlin (Dauerdienst) lautet:
(030) 4664-707110
Der Inhaber einer Durchfluggenehmigung für das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin) ist verpflichtet, die zuständige Polizeibehörde Berlin mindestens zwei Stunden vor dem geplanten Einflug über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen.
Das Gleiche gilt für Flüge mit dem UAS innerhalb der 2. und 3. Nautischen Meile um das Reichstagsgebäude, siehe hierzu NfL 1-2107-20.

