BAF

Flugsicherungsorganisationen in Deutschland unter der Aufsicht des BAF

Welche Flugsicherungsdienste werden an Deutschlands Flughäfen geleistet?

Eine der Hauptaufgaben des BAF ist die Aufsicht über die zertifizierten Flugsicherungsorganisationen, die in Deutschland an Flugplätzen Flugsicherungsdienste erbringen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) stellt das BAF daher eine neue interaktive Webkarte zur Verfügung, die hierzu einen Überblick geben soll. Sie zeigt die Betriebsstätten und Dienste von Flugsicherungsorganisationen, Flugmedizinische Zentren, Flugvermessungsdienstleistern sowie zivil mitgenutzte militärische Flugplätze.

Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 ("Rahmenverordnung") definiert die sog. Flugsicherungsdienste. Der Begriff bezeichnet Flugverkehrsdienste (ATS), Flugwetterdienste (MET), Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (CNS) sowie Flugberatungsdienste (AIS). Die in Deutschland tätigen zivilen Flugsicherungsorganisationen bieten an den verschiedenen Flughäfen in Deutschland unterschiedliche Dienste an, die der Aufsicht des BAF unterliegen.

Aufbau der Karte

Die Karte zeigt die unterschiedlichen Dienste in sieben unterschiedlichen Ebenen (sogenannte "Layer"), die einzeln oder auch gemeinsam angezeigt werden können. Die Ansicht der Karte ist sowohl in Farbe als auch in Graustufen auswählbar.

1. Flugberatungsdienste (AIS)

Der AIS-Dienst berät die Luftfahrtbesatzungen mit aktuellen Informationen zu allen Daten des Luftverkehrs (z.B. NOTAM Bearbeitung, Beratung bei der Flugvorbereitung, Erstellung und Veröffentlichung des Luftfahrthandbuches usw. )

2. Flugmedizinische Zentren (AeMC)

Vom BAF zertifizierte Flugmedizinische Zentren (AeMC) führen medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 3 einschließlich der Erstuntersuchungen durch und stellen die entsprechenden Tauglichkeitszeugnisse für die Lotsen (ATCO) aus. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines AeMC sind in der Verordnung (EU) 1178/2011 in Verbindung mit der VO (EU) 2015/340 festgelegt.

3. Flugsicherungsdienste (ATS/CNS)

Flugverkehrsdienste (ATS) ist ein Oberbegriff für folgende Dienste: Fluginformationsdienste (FIS), Flugalarmdienste, Flugverkehrsberatungsdienste und Flugverkehrskontrolldienste (Bezirks-, Anflug- und Flugplatzkontrolldienste). In der interaktiven Karte sind ATS Dienste Tower, also Flugplatzkontrolldienste, und ATS Dienste Center (Bezirks- und Anflugkontrolldienste) dargestellt, die anderen Dienste werden jedoch auch an diesen Standorten durchgeführt.

Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste (CNS) gelten als Unterstützungsdienste für die Flugsicherung. Durch diese Dienste werden die Erbringung der Funktionen Boden/Boden-, Bord/Boden- und Bord/Bord-Kommunikation, Versorgung der Luftfahrzeuge mit Positions- und Zeitinformationen und die Ermittlung der jeweiligen Position von Luftfahrzeugen zur Gewährleistung sicherer Staffelung durch die Flugverkehrsdienste gewährleistet.

4. AFIS-Dienste (unkontrollierte Flugplätze)

Auch AFIS zählt zu den Flugverkehrsdiensten (ATS) und wird meist an unkontrollierten Plätzen mit RMZ angeboten.

5. Meteorologische Dienste (MET)

Über den Flugwetterdienst, welcher in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erbracht wird, übt das BAF die Sicherheitsaufsicht nach SES aus.

6. Zivil mitgenutzte militärische Flugplätze

Einige militärische Flugplätze werden darüber hinaus dauerhaft zivil mitgenutzt, z. B. Rostock-Laage. An diesen Flugplätzen werden die Flugsicherungsdienste  nach militärischen Vorgaben, jedoch auf Grundlagen der internationalen Regelwerke erbracht. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit zwischen militärischen und vor Ort angesiedelten zivilen CNS-Dienstleistern statt.

7. Flugvermessungsdienstleister

Der Bereich Flugvermessung gehört im BAF zur Flugsicherungstechnik und überwacht Dienstleister in der Flugvermessung. Hier übt das BAF die Aufsicht über die Vermessung von Flugsicherungsanlagen wie z.B. Instrumentenlandesysteme (ILS) oder Drehfunkfeuer (VOR) durch Dienstleister aus. Die Flugvermessung kontrolliert die Qualität der Ausrüstung, die Art und Durchführung der Flugvermessung und die reproduzierbare Dokumentation der Messungen.

ANSP Webkarte


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