BAF

Aufsicht über Flugsicherungsorganisationen

Das BAF muss sicherstellen, dass die Flugsicherungsorganisationen dauerhaft die gemeinsamen Anforderungen, die in den europäischen Verordnungen zum SES festgelegt sind, einhalten. Diese Aufsichtsfunktion erfüllt es, indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig Audits und vor-Ort-Inspektionen an den internationalen, regionalen und Sonderflugplätzen durchführen.

Fach- und Sicherheitsaufsicht

Eine der Hauptaufgaben des BAF ist die Aufsicht über die zertifizierten Flugsicherungsorganisationen, die in Deutschland Flugsicherungsdienste erbringen. Für Flugsicherungsorganisationen, die ATS- und/oder CNS-Dienste erbringen, ist das BAF sowohl Fach- als auch Sicherheitsaufsichtsbehörde. Über den Flugwetterdienst, welcher in Deutschland ausschließlich vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erbracht wird, übt das BAF die Sicherheitsaufsicht nach SES aus.

Die laufende Aufsichtstätigkeit erstreckt sich neben der einmaligen Zertifizierung auch über

  • die Flugsicherungsorganisationen und deren Ausbildungs- und Trainingsorganisationen,
  • die Sprachprüfstellen und
  • die Flugmediziner sowie Flugmedizinischen Zentren

Audits und Inspektionen

Das wichtigste Mittel der Aufsicht sind Audits. Tätig ist das BAF an den 16 internationalen Verkehrsflughäfen und an 32 Regional- und Sonderflughäfen. Außerdem inspiziert das BAF die Unternehmenszentralen der Flugsicherungsorganisationen und sonstige Einrichtungen, die Dienste in der Flugsicherung erbringen. Geprüft wird, ob

  • die allgemeinen Anforderungen bezüglich der Erbringung von Flugsicherungsdiensten (Durchführungsverordnung (EU) 2017/373,
  • die dienstespezifischen besonderen Anforderungen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/373,
  • nationale Gesetze wie das LuftVG und
  • Richtlinien des BMDV oder des BAF (z. B. die Allwetterflugrichtlinie oder die Richtlinie für sicherheitsrelevante Änderungen an funktionalen Systemen der Flugsicherung)

eingehalten werden.

Stellt das BAF im Rahmen eines Audits nicht-konforme Sachverhalte fest, verfolgt es die Abhilfemaßnahmen der jeweiligen Flugsicherungsorganisation, bis die Feststellung behoben ist.

Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL Nr. 2023-1-2726) - Schwerpunktthema: Flugsicherung, Frequenzmanagement, Single European Sky (SES)

Am 08. Februar wurde die Bekanntmachung der Sprechfunkverfahren in den Nachrichten für Luftfahrer neu herausgegeben. Sie finden hier eine Übergangsregelung und weitere Informationen Mehr: Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL Nr. 2023-1-2726) …

Funkstelle Bremen-Brinkum  der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH (verweist auf: Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL Nr. 2023-1-2726))