BAF

Flugmeteorologie

Der Flugwetterdienst gehört zu den Flugsicherungsdiensten und unterliegt damit der Sicherheitsaufsicht des BAF.

Geprüft und begutachtet werden von den Diplom-Meteorologen des BAF auch EG-Prüferklärungen und Dokumente. Sie werden im Rahmen der Anmeldung von sicherheitsrelevanten Änderungen eingereicht und beinhalten meteorologische Aspekte. Die Meteorologen des BAF arbeiten in nationalen und internationalen Arbeitsgruppen mit. Sie nehmen so Einfluss auf die Entwicklung von Regularien und Standards mit Bezug auf Flugwetterdienste. Sie sind außerdem Ansprechpartner für alle Mitarbeiter des BAF für meteorologische und interdisziplinäre Fragestellungen.

Die Meteorologen sind auch noch im Referat Flugsicherungstechnik (ST) eingebettet. Dort gehören sie dem Sachgebiet Interoperabilität an und sind für die Prüfung der EG-Prüferklärungen des Flugwetterdienstes verantwortlich.

In Deutschland ist nur der DWD für den Flugwetterdienst zertifiziert. Er wurde darüber hinaus auch auf ausschließlicher Basis benannt. Deswegen darf in Deutschland nur der DWD Flugwetterdienste erbringen. Die Aufgaben die der Flugwetterdienst beinhaltet, sind in § 27e LuftVG festgehalten.

NfL 1-2155-21

Verwaltungsvorschrift über den Umfang des zu erbringenden Flugwetterdienstes in Deutschland im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373

Gültig ab: 01.02.2021

Zusatzinformationen

DWD Flugwetterbetriebsdienste

Handbuch Flugwetterdienste und weitere Informationen des DWD zu zertifizierten Wetterbeobachtungs- und Wettermeldediensten an zivilen Flugplätzen in Deutschland

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Deutscher Wetterdienst - Flugwetterdienst

Aktuelle Informationen für Fachnutzer der Luftfahrt

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