BAF

Meldesystem für sicherheitsrelevante Vorkommnisse

Flugsicherungsorganisationen sind verpflichtet, dem BAF sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu melden.

Ziel des Meldewesens ist es, die Sicherheit im Luftverkehr weiter zu erhöhen. Dafür werden potentielle Schwachstellen im Gesamtsystem der Luftfahrt identifiziert und versucht, sie zu verbessern. Die eingehenden Meldungen werden im Referat SOP bearbeitet. Die Hauptaufgaben des Meldewesens werden im folgenden vorgestellt.

Bearbeitung der Occurrence - Meldungen

Flugsicherungsorganisationen melden besondere Vorfälle in der Zivilluftfahrt an das BAF. Das bedeutet im Detail:

  • Erfassen, Bewerten und Analysieren der gemeldeten Ereignisse mit Fokus auf die Beteiligung von Flugsicherungsorganisationen,
  • in Abhängigkeit von der Art des Ereignisses weitere Informationen bzw. Berichte der Flugsicherungsorganisationen anfordern und analysieren;
  • Maßnahmen bewerten und deren Umsetzung im Bedarfsfalle vor Ort überprüfen;
  • Erkenntnisse aus den Occurrence - Meldungen wie auch aus den entsprechenden Berichten als Fragen für Audits an den betroffenen Betriebsstätten aufbereiten.

Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018

Alle Ereignisse und Störungen in der Zivilluftfahrt müssen der zuständigen Behörde gemäß den aktuellen Verordnungen gemeldet werden. Als zuständige Behörden im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 sind in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannt.

Flugsicherungsorganisationen melden Ereignisse, die sie gemeldet bekommen, dem BAF. Dabei ist Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 zu beachten. Alle anderen sicherheitsrelevanten Ereignisse in der Zivilluftfahrt (einschließlich Unfälle und schwere Störungen) werden dem LBA gemeldet. Das BAF ist verpflichtet, gemäß Verordnung (EU) 376/2014 Art. 5 Abs. 4, ein Verfahren zu etablieren, mit dem Ereignisse und sicherheitsbezogene Informationen, die nicht der Meldepflicht unterliegen, gemeldet werden können.

Meldewege

Organisationen und Privatpersonen können Ereignisse und sicherheitsbezogene Informationen in der Luftfahrt über das europäische Online-Portal Aviation Safety Reporting  melden. Dieses Online-Portal bietet auch die Möglichkeit, Meldungen freiwillig sowie auch anonym abzugeben.

Alternativ können freiwillige Meldungen auch per E-Mail an occurrence@baf.bund.de gesendet werden.

Sicherheit von Rollbahnen

An allen Flughäfen sind Gruppen für die Sicherheit der Rollbahnen eingerichtet. Das BAF begleitet diese Gruppen und die Aufgaben sind

  • Überwachung der Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen der Runwaysafety-Teams,
  • Aus den gewonnen Erkenntnissen dieser Veranstaltungen eingeleitete Maßnahmen bewerten, überprüfen und im Bedarfsfall anderen Beteiligten der Zivilluftfahrt zur Kenntnis geben.