Meldesystem für sicherheitsrelevante Vorkommnisse
Flugsicherungsorganisationen sind verpflichtet, dem BAF sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu melden.
- Bearbeitung der Occurrence - Meldungen
- Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018
- Sicherheit von Rollbahnen
- APEG Aircraft Proximity Evaluation Group
Ziel des Meldewesens ist es, die Sicherheit im Luftverkehr weiter zu erhöhen. Dafür werden potentielle Schwachstellen im Gesamtsystem der Luftfahrt identifiziert und versucht, sie zu verbessern. Die eingehenden Meldungen werden im Referat SOP bearbeitet. Die Hauptaufgaben des Meldewesens werden im folgenden vorgestellt.
Bearbeitung der Occurrence - Meldungen
Flugsicherungsorganisationen melden besondere Vorfälle in der Zivilluftfahrt an das BAF. Das bedeutet im Detail:
- Erfassen, Bewerten und Analysieren der gemeldeten Ereignisse mit Fokus auf die Beteiligung von Flugsicherungsorganisationen,
- in Abhängigkeit von der Art des Ereignisses weitere Informationen bzw. Berichte der Flugsicherungsorganisationen anfordern und analysieren;
- Maßnahmen bewerten und deren Umsetzung im Bedarfsfalle vor Ort überprüfen;
- Erkenntnisse aus den Occurrence - Meldungen wie auch aus den entsprechenden Berichten als Fragen für Audits an den betroffenen Betriebsstätten aufbereiten.
Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 und Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018
Alle Ereignisse und Störungen in der Zivilluftfahrt müssen der zuständigen Behörde gemäß den aktuellen Verordnungen gemeldet werden. Als zuständige Behörden im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 sind in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannt.
Flugsicherungsorganisationen melden Ereignisse, die sie gemeldet bekommen, dem BAF. Dabei ist Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 zu beachten. Alle anderen sicherheitsrelevanten Ereignisse in der Zivilluftfahrt (einschließlich Unfälle und schwere Störungen) werden dem LBA gemeldet. Das BAF ist verpflichtet, gemäß Verordnung (EU) 376/2014 Art. 5 Abs. 4, ein Verfahren zu etablieren, mit dem Ereignisse und sicherheitsbezogene Informationen, die nicht der Meldepflicht unterliegen, gemeldet werden können.
Meldewege
Organisationen und Privatpersonen können Ereignisse und sicherheitsbezogene Informationen in der Luftfahrt über das europäische Online-Portal Aviation Safety Reporting melden. Dieses Online-Portal bietet auch die Möglichkeit, Meldungen freiwillig sowie auch anonym abzugeben.
Alternativ können freiwillige Meldungen auch per E-Mail an occurrence@baf.bund.de gesendet werden.
Sicherheit von Rollbahnen
An allen Flughäfen sind Gruppen für die Sicherheit der Rollbahnen eingerichtet. Das BAF begleitet diese Gruppen und die Aufgaben sind
- Überwachung der Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen der Runwaysafety-Teams,
- Aus den gewonnen Erkenntnissen dieser Veranstaltungen eingeleitete Maßnahmen bewerten, überprüfen und im Bedarfsfall anderen Beteiligten der Zivilluftfahrt zur Kenntnis geben.
APEG Aircraft Proximity Evaluation Group
Die Internationale Organisation für Zivilluftfahrt (ICAO) empfiehlt im Air Navigation Plan auf nationaler Ebene die Einrichtung einer Aircraft Proximity Evaluation Group (APEG). Die APEG handelt nicht weisungsgebunden als unabhängiges Expertengremium. Dabei sind die der APEG vorgelegten Fälle neutral zu betrachten und zu bewerten. Alle Daten, Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse der in der APEG behandelten Fälle dienen nur zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit im deutschen Luftraum. Sie werden nicht zur Klärung von Haftungs- und Schuldfragen verwendet oder weitergeleitet.
Die APEG setzt sich aus Luftfahrtexperten aus den Bereichen von Luftverkehrsgesellschaften, Flugsicherungsorganisationen, Interessenvertretungen, Berufsverbände sowie Behördenvertretern zusammen. Die Bewertungsgruppe für gefährliche Annäherungen im Luftverkehr (APEG) analysiert und bewertet in regelmäßigen Abständen diese Art von Vorfällen (sog. Airproxe).
Das BAF hat die
- Leitung dieses Gremiums mit Mitgliedern aus allen Bereichen der Luftfahrt
- Organisation und Durchführung der APEG-Sitzungen und Mitwirkung in der Aufbereitung der durch dieses Gremium zu bewertenden AIRPROX - Fälle