BAF

Zertifizierung von Flugsicherungsorganisationen und Qualifizierten Stellen

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES) müssen Flugsicherungsorganisationen, die Flugsicherungsdienste in der Europäischen Union anbieten, von der nationalen Aufsichtsbehörde zertifiziert werden.

Das BAF ist die nationale Aufsichtsbehörde in Deutschland und somit für die Zertifizierung ziviler deutscher Flugsicherungsorganisationen zuständig. Im Zertifizierungsprozess prüft das BAF die Einhaltung der gemeinsamen Anforderungen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 und stellt nach erfolgreicher Prüfung ein Zeugnis aus. Flugsicherungsorganisationen haben die Möglichkeit, für einzelne Dienste eine Freistellung zu beantragen. Darüber entscheidet ebenfalls das BAF.

Qualifizierte Stellen

Zur Entlastung der nationalen Aufsichtsbehörden können qualifizierte Stellen mit der Durchführung von Audits und Erhebungen beauftragt werden (vgl. Verordnung VO (EG) Nr. 550/2004). Auch qualifizierte Stellen müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen, damit sie im Auftrag der nationalen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden können.