Ausbildung des Flugsicherungspersonals
Flugsicherungsorganisationen müssen qualifiziertes Personal einsetzen, um die Dienstleistung Flugsicherung sicher, effizient, kontinuierlich und nachhaltig zu erbringen.
- Zertifizierung von Ausbildungsorganisationen und Ausbildungsstätten
- Genehmigung von Ausbildung
- Zertifizierung von Sprachprüfstellen und Genehmigung von Sprachkompetenzbeurteilungsverfahren
Zertifizierung von Ausbildungsorganisationen und Ausbildungsstätten
Eine fundierte Ausbildung ist der Grundstein für die Kompetenz des Personals. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe darf die Ausbildung von Fluglotsinnen und Fluglotsen und sonstigem erlaubnispflichtigen Flugsicherungspersonal nur von zertifizierten Ausbildungsanbietern durchgeführt werden. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet.
Ausbildungsanbieter, die ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, beantragen beim BAF die Zertifizierung. Auf Grundlage der Verordnung VO (EU) 2015/340 für Fluglotsen sowie der FSPersAV für flugsicherungstechnisches und sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal prüft das BAF, ob das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, um Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie anderes erlaubnispflichtiges Personal ausbilden zu können. Zertifizierte Ausbildungsanbieter stehen unter der Aufsicht des BAF.
Die notwendigen Antragsformulare für eine Zertifizierung können Organisationen per E-Mail unter zertifizierung@baf.bund.de anfordern.
Genehmigung von Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in drei wesentliche Teile, die grundlegende und die betriebliche Ausbildung, sowie die regelmäßige Weiterbildung im Zuge des Kompetenzerhalts. Zum Teil besteht hier eine Genehmigungspflicht (insbesondere für die Aus- Fort und Weiterbildung von Fluglotsinnen und Fluglotsen).
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fragen gezielt an eines der beiden nachfolgenden Postfächer richten:
Ausbildung und Kompetenz von Fluglotsinnen und Fluglotsen, erlaubnispflichtigem Personal in den Flugsicherungsbetriebsdiensten (Fluginformationsdienste, Flugdatenbearbeitung, Flugberatung) und anderem operativen Personal in der Flugsicherung (z. B. Personal der ATFM und FPD-Dienste)
Ausbildung und Kompetenz von technischem Personal in der Flugsicherung
Zertifizierung von Sprachprüfstellen und Genehmigung von Sprachkompetenzbeurteilungsverfahren
Die Antragsformulare (Anlage 1 und 2) nach dem Antragsverfahren für die Anerkennung von Sprachkompetenzbeurteilungsverfahren und zur Zertifizierun von Sprachprüfstellen können beim Referat SOP per Mail unter sprache@baf.bund.de angefordert werden.
Die Organisationen, denen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Recht erteilt wurde, Sprachkompetenzprüfungen nach Verordnung (EU) 2015/340 der Kommission und nach § 10 Absatz 7 FSPersAV anzubieten und durchzuführen, sind im Bundesanzeiger (Allgemeiner Teil) vom 25.10.2017 veröffentlicht. Die Übersicht ist unter www.bundesanzeiger.de oder hier als Download zu finden.