BAF

Ausbildung des Flugsicherungspersonals

Flugsicherungsorganisationen müssen qualifiziertes Personal einsetzen, um die Dienstleistung Flugsicherung sicher, effizient, kontinuierlich und nachhaltig zu erbringen.

Aktueller Hinweis in eigener Sache

Aufgrund der aktuellen und nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich andauernden Personalunterdeckung im Bereich Flugsicherungspersonal, geben wir zur Sicherstellung einer geregelten Abarbeitung genehmigungspflichtiger Sachverhalte für die Verwendungsbereiche Fluglotsen und sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal folgende Änderung bekannt:

  • Genehmigungsanträge sind spätestens 120 Tage vor dem geplanten Beginn von Schulungen bzw. der geplanten Inkraftsetzung von Regelungen beim BAF einzureichen.
  • Auch die Bearbeitung von Vorgängen in Bezug auf technisches Personal kann immer wieder Verzögerungen unterliegen. Das BAF ist weiterhin bemüht, ein Mindestmaß an Aufsichtstätigkeiten aufrecht zu erhalten.
  • Bitte beachten Sie, dass auch interne Vorarbeiten für die im nächsten Jahr anstehenden regulativen Änderungen (z.B. VO (EU) 2023/893) notwendig sind. Auch dies bindet Bearbeitungskapazitäten in nicht unerheblichem Maß. Diese Vorbereitungen und deren Umsetzung sollen aber auch dazu dienen, eine nachhaltige Stabilisierung der Vorgangsbearbeitung zu ermöglichen.

Mittels dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass Sie zwar mit verlängerten, aber dennoch planbaren Reaktionszeiten seitens des BAF rechnen können. Für unmittelbar bevorstehende Neuerungen oder Änderungen, die von der vorliegenden Fristenanpassung betroffen sind, werden wir nach individuellen Lösungen suchen, die bilateral vereinbart werden können. Insbesondere für Vorhaben, die in den Umsetzungszeitraum 12/2023-08/2024 fallen, werden dringend zusätzliche Puffer empfohlen, da in diesem Zeitraum die erforderliche Bearbeitungskapazität nicht immer zeitnah sichergestellt werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Beachtung

Zertifizierung von Ausbildungsorganisationen und Ausbildungsstätten

Eine fundierte Ausbildung ist der Grundstein für die Kompetenz des Personals. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe darf die Ausbildung von Fluglotsinnen und Fluglotsen und sonstigem erlaubnispflichtigen Flugsicherungspersonal nur von zertifizierten Ausbildungsanbietern durchgeführt werden. Dadurch wird eine qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleistet.

Ausbildungsanbieter, die ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, beantragen beim BAF die Zertifizierung. Auf Grundlage der Verordnung VO (EU) 2015/340 für Fluglotsen sowie der FSPersAV für flugsicherungstechnisches und sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal prüft das BAF, ob das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, um Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie anderes erlaubnispflichtiges Personal ausbilden zu können. Zertifizierte Ausbildungsanbieter stehen unter der Aufsicht des BAF.

Die notwendigen Antragsformulare für eine Zertifizierung können Organisationen per E-Mail unter zertifizierung@baf.bund.de anfordern.

Genehmigung von Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in drei wesentliche Teile, die grundlegende und die betriebliche Ausbildung, sowie die regelmäßige Weiterbildung im Zuge des Kompetenzerhalts. Zum Teil besteht hier eine Genehmigungspflicht (insbesondere für die Aus- Fort und Weiterbildung von Fluglotsinnen und Fluglotsen).

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Fragen gezielt an eines der beiden nachfolgenden Postfächer richten:

PersOPS@baf.bund.de

Ausbildung und Kompetenz von Fluglotsinnen und Fluglotsen, erlaubnispflichtigem Personal in den Flugsicherungsbetriebsdiensten (Fluginformationsdienste, Flugdatenbearbeitung, Flugberatung) und anderem operativen Personal in der Flugsicherung (z.  B. Personal der ATFM und FPD-Dienste)

PersATSEP@baf.bund.de

Ausbildung und Kompetenz von technischem Personal in der Flugsicherung

Zertifizierung von Sprachprüfstellen und Genehmigung von Sprachkompetenzbeurteilungsverfahren

Die Antragsformulare (Anlage 1 und 2) nach dem Antragsverfahren für die Anerkennung von Sprachkompetenzbeurteilungsverfahren und zur Zertifizierun von Sprachprüfstellen können beim Referat SOP per Mail unter sprache@baf.bund.de angefordert werden.

Die Organisationen, denen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung das Recht erteilt wurde, Sprachkompetenzprüfungen nach Verordnung (EU) 2015/340 der Kommission und nach § 10 Absatz 7 FSPersAV anzubieten und durchzuführen, sind im Bundesanzeiger (Allgemeiner Teil) vom 25.10.2017 veröffentlicht. Die Übersicht ist unter www.bundesanzeiger.de oder hier als Download zu finden.