BAF

Flugmedizin

Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie die Personen in Ausbildung und anderes erlaubnispflichtiges Personal müssen ihre medizinische Tauglichkeit regelmäßig nachweisen und dafür in festgelegten Abständen einen medizinischen Tauglichkeitsnachweis vorlegen.

Die Einzelheiten zu den flugmedizinischen Untersuchungen und der Feststellung der körperlichen Tauglichkeit von Fluglotsen (Tauglichkeitsklasse 3) finden sich in der Verordnung (EU) 2015/340 der Europäischen Kommission im Teil ATCO.MED.

Die Tauglichkeitszeugnisse für ATCOs werden nach erfolgter Untersuchung durch ein zertifiziertes Flugmedizinisches Zentrum (AeMC) oder einen Flugmedizinischen Sachverständigen (AME) ausgestellt. Die erstmalige Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses erfolgt in einem AeMC.

Das BAF ist für die Zertifizierung der AeMCs und AMEs im Bereich der Flugsicherung sowie für die entsprechende Aufsicht verantwortlich.

Zertifizierung der Flugmedizinischen Zentren

Vom BAF zertifizierte Flugmedizinische Zentren führen medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 3 einschließlich der Erstuntersuchungen durch und stellen die entsprechenden Tauglichkeitszeugnisse aus. Bisher wurden 7 Flugmedizinische Zentren (Medical Class 3) in Berlin, Köln, Ettlingen, Filderstadt, Frankfurt, Fürstenfeldbruck und Hamburg vom BAF zertifiziert.

Die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines AeMC sind in der Verordnung (EU) 1178/2011 in Verbindung mit der VO (EU) 2015/340 festgelegt. Die Hauptpunkte sind:

  1. der Leiter hat eine mindestens 5-jährige Erfahrung als Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse 1 oder 3,
  2. das AeMC  hat ein Qualitätsmanagement System und erhält es aufrecht,
  3. das AeMC verfügt über eine Anbindung an ein Krankenhaus oder an eine medizinische Einrichtung zum Zweck fachärztlicher Untersuchungen,
  4. das AeMC verfügt über ausreichend Personal zur Durchführung der Aufgaben,
  5. die Praxisausstattung entspricht den Vorgaben der Verordnung.

Zertifizierung der Flugmedizinischen Sachverständigen

Vom BAF zertifizierte AMEs führen Nachuntersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 3 durch. Bisher wurden ca. 100 AMEs der Klasse 3 vom BAF anerkannt, die praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsumfeld der Flugverkehrskontrolle erworben haben. Die Voraussetzungen zur Anerkennung als AME sind in der Verordnung (EU) 2015/340, Teil ATCO. MED.C. festgelegt. Die Hauptpunkte sind:

  1. Approbation Humanmedizin,
  2. Weiterbildung zum Facharzt,
  3. Grund- und Aufbaulehrgang Flugmedizin einschließlich spezieller Module für die medizinische Beurteilung von Fluglotsen,
  4. Adäquate Praxisausstattung zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen.

Überprüfung von Ergebnissen der Tauglichkeitsuntersuchung

Bei Untauglichkeit können Fluglotsen beim BAF einen Antrag auf Nachuntersuchung stellen. Das BAF beauftragt im Rahmen des weiteren Verfahrens einen seiner Medizinischen Sachverständigen (Medical Assessor), der die übermittelten flugmedizinischen Unterlagen nochmals auswertet und ggf. weitere Untersuchungsergebnisse vom Fluglotsen anfordert. Nach Vorliegen aller relevanten medizinischen Befunde wird die behördliche Entscheidung über die medizinische Tauglichkeit getroffen und dem Fluglotsen sowie dem AME, der die Untauglichkeit festgestellt hatte, mitgeteilt.

Anderes erlaubnispflichtiges Personal

Dieses wird nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Feststellung der körperlichen Tauglichkeit des Personals in den Verwendungsbereichen Flugdatenbearbeitung, Flugberatung, Fluginformationsdienst sowie in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen im Bereich der operationellen Flugsicherung" untersucht. Diese Richtlinie ist im NfL II 78/01 veröffentlicht.

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