BAF

Flugsicherungspersonal

Das erlaubnispflichtige Personal für die Flugsicherung umfasst Fluglotsen, Ausbilder und Beurteiler von Fluglotsen, flugsicherungstechnisches Personal und "Sonstiges Betriebspersonal" (Flugdatenbearbeitung, Flugberatung, Fluginformationsdienst) sowie deren Ausbilder und Prüfer

Mit der Wirksamkeit der neuen Verordnung (EU) 2015/340 haben sich mit Beginn des Jahres 2017 die Anforderungen an die Fluglotsenlizenzierung, deren Ausbildungsorganisationen inkl. Sprachprüfstellen sowie deren Kursinhalte dramatisch geändert. Die Verordnung legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates fest und ändert die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und hebt die Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission auf.

Entsprechende Regelungen der nationalen Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung (FSPersAV) dürfen nur noch angewandt werden, wenn die der VO (EU) 2015/340 nicht widersprechen. Für das gesamte Flugsicherungspersonal gilt grundsätzlich folgender Bezug:

Rechtliche Bezüge für das gesamte Flugsicherungspersonal
Quelle: BAF
Verordnunggilt für
VO (EU) 2015/340Fluglotsen, die die Flugverkehrskontrolle an Flughäfen (TWR), bei An- und Abflug (APP) sowie auf der Strecke (ACC/UAC) in der Luft durchführen
VO (EU) 2015/340Ausbilder und Beurteiler von Fluglotsen in den Betriebsstellen der Flugsicherung
FSPersAVFS-technisches Personal, das für den Betrieb, die Instandhaltung und die Überwachung der betrieblich genutzen flugsicherungstechnischen Einrichtungen zuständig ist
FSPersAV

"Sonstiges Betriebspersonal" :

  • in der Flugdatenbearbeitung der Flugverkehrskontrolle
  • in der Flugberatung oder
  • im Fluginformationsdienst
FSPersAVdie Ausbilder und Prüfer von "Sonstigem Betriebspersonal" und FS-technischem Personal

Ausblick

Es ist damit zu rechnen, dass mit Inkraftsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Diensteanbieter und die Aufsicht im Bereich des Flugverkehrsmanagements und der Flugsicherungsdienste sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes im Jahr 2020 weitere der o.g. FSPersAV-Regelungen zu ersetzen sind, mindestens jedoch alle Bestimmungen zum FS-technischen Personal.

Ausbildung des Flugsicherungspersonals - Schwerpunktthema: Flugsicherungspersonal, Ausbildung

Flugsicherungsorganisationen müssen qualifiziertes Personal einsetzen, um die Dienstleistung Flugsicherung sicher, effizient, kontinuierlich und nachhaltig zu erbringen. Mehr: Ausbildung des Flugsicherungspersonals …

Lotsen in Ausbildung im Towersimulator (verweist auf: Ausbildung des Flugsicherungspersonals)

Flugmedizin - Schwerpunktthema: Flugmedizin

Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie die Personen in Ausbildung und anderes erlaubnispflichtiges Personal müssen ihre medizinische Tauglichkeit regelmäßig nachweisen und dafür in festgelegten Abständen einen medizinischen Tauglichkeitsnachweis vorlegen. Mehr: Flugmedizin …

Lizenzierung von Flugsicherungspersonal - Schwerpunktthema: Flugsicherungspersonal

Erlaubnispflichtiges Flugsicherungspersonal darf nur Aufgaben übernehmen und Arbeiten ausführen, für die es eine gültige Lizenz besitzt. Mehr: Lizenzierung von Flugsicherungspersonal …

Arbeitsplatz eines Lotsen mit Radarschirm (verweist auf: Lizenzierung von Flugsicherungspersonal)