Dossier Anlagenschutz
Für eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs benötigen Luftfahrzeuge und Flugsicherungsorganisationen genaue Angaben über die Position des Luftfahrzeuges im Raum. Es muss zudem - jedenfalls im kontrollierten Luftraum - eine Kommunikationsverbindung zwischen dem Luftfahrzeug und der Flugsicherungsorganisation sichergestellt sein. Diese Funktion der Übertragung von Informationen werden durch Flugsicherungseinrichtungen bereitgestellt.
Die Flugsicherungseinrichtungen werden nicht nur in der Nähe von Flughäfen vorgehalten, sondern verteilen sich auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zum Schutz vor Störungen sind um Flugsicherungseinrichtungen Schutzbereiche, sogenannte "Anlagenschutzbereiche" eingerichtet. Bauwerke, die innerhalb dieser Bereiche errichtet werden sollen, bedürfen einer besonderen Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Beeinflussung bis hin zur Störung der Flugsicherungseinrichtung.
Die Ermittlung, ob und wie sich das Vorhandensein von Bauwerken negativ auf Flugsicherungseinrichtungen auswirken kann, erfolgt auf Grundlage des §18 a LuftVG sowie den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Im EUR DOC 015 Third Edition „European Guidance Material on Managing building restricted areas” hat sie für die Mitgliedsstaaten den europaweiten Umgang mit Anlagenschutzbereichen definiert.