BAF

Flugvermessung

Damit der Luftverkehr in Deutschland sicher abgewickelt werden kann, stellen Flugsicherungsunternehmen die Navigationsinfrastruktur zur Verfügung, um die Luftfahrzeuge mit den notwendigen Navigationsinformationen zu versorgen.

Dieses Netz an Navigationsanlagen steht unter ständiger technischer Überwachung, um die hohen Ansprüche der Luftfahrt zu erfüllen. Alle Navigationsanlagen müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und vermessen werden. Durch die europäische Regulierung und den dadurch entstandenen Wettbewerb, sind mehrere Flugsicherungs- und Flugvermessungsunternehmen entstanden. Sie werden durch das BAF in Bezug auf die Einhaltung der internationalen und nationalen Qualitätsstandards beaufsichtigt.

Der Bereich Flugvermessung überwacht Dienstleister in der Flugvermessung. Er kontrolliert die Qualität der Ausrüstung, die Art und Durchführung der Flugvermessung und die reproduzierbare Dokumentation der Messungen. Zudem unterstützt er das BMDV mit seiner technischen Expertise bei der Erstellung von Vorschriften im Bereich Flugvermessung.

Aufgaben in der Flugvermessung

  • Erarbeitung von Vorschriften zur Überwachung von Flugvermessungsanbietern
  • Überprüfung von Flugvermessungsanbietern in Bezug auf die verwendete Messtechnik und die angewendeten Messverfahren
  • Aufsicht über die von den Dienstleistern einzuhaltenden Anforderungen an die Flugvermessungsausrüstung
  • Überprüfung der Art und die Durchführung von Flugvermessungen sowie die reproduzierbare Dokumentation in Flugvermessungsberichten
  • Überprüfung von Flugsicherungsorganisationen, die Flugvermessungen durchführen
  • Mitarbeit in Gremien und Projekten für eine nachhaltigere fliegerische Messtechnik

Weiterentwicklung der Kalibrierverfahren für die Flugvermessung von Funknavigationsanlagen

"Untersuchungen zur Bestimmung der Feldstärken von terrestrischen Navigationsanlagen" - Ziele und Inhalt des Projekts

Das Projekt sollte klären, wie die Randbedingungen für die Flugvermessung in unterschiedlichen Fluglagen und Flugrichtungen aussehen müssen. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Einsatzzeit von teuren Spezialflugzeugen bei gleichbleibender Qualität zu verkürzen. Mit dem Projekt wurden wissenschaftliche Grundlagen für die Beurteilung der Signalausbreitung im Luftraum sowie zur Bewertung der Messergebnisse der Flugvermessungsunternehmen erarbeitet. Funknavigationsanlagen müssen regelmäßig vermessen werden, um die hohen Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) an die Funktionalität solcher Anlagen sicherzustellen. Diese Aufgabe übernehmen Flugvermessungsunternehmen. Sie testen im Flug das vom Boden abgestrahlte Signal und stellen damit sicher, dass Piloten korrekte Angaben in ausreichender Signalstärke für die Navigation ihres Flugzeuges erhalten.

Für die Vermessung werden speziell ausgerüstete Messflugzeuge eingesetzt, die zum Teil jedoch nur für einzelne Fluglagen messtechnisch kalibriert wurden. Messwerte sollen künftig für alle Fluglagen und Flugrichtungen, also auch im Kurven- und Neigungsflug, erfasst werden können. Die so ermittelten Messdaten lassen sich dann als Korrekturdaten für die Navigationsanlagen verwenden. Sie sind einerseits unabhängig von der Lage des Messflugzeugs im Raum und andererseits rückgeführt auf das Internationale Einheitensystem (SI).

Das Projekt hat auch das Potential von unbemannten Flugobjekten (UAS – unmanned aerial system) in der fliegerischen Messtechnik aufgezeigt. Durch die Größe und die Einsatzflexibilität der Drohnen, können sie frequentierter und schneller Rückmeldungen über navigatorische Systeme liefern - ohne störende Effekte auf das Messergebnis.

Durch diese Eigenschaften ergibt sich die Möglichkeit, Kalibrierverfahren für Messflugzeuge zu optimieren, da diese für viele „Real-Life“- Überprüfungen weiterhin unverzichtbar bleiben.

Die Projektpartner

Die PTB ist das nationale Metrologie-Institut für Deutschland und untersteht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES) sowie § 27 LuftVG.

Video: Der Flugvermessungswächter

Was macht das BAF im Bereich "Flugvermessung"? Das Video zeigt, welche Aufsichtstätigkeit das BAF über Organisationen der Flugvermessung in Deutschland ausübt und warum es die Flugvermessung gibt.