BAF

Interoperabilität

Der Bereich Interoperabilität führt die kontinuierliche Sicherheitsaufsicht über die technischen Systeme und Komponenten durch. Sie werden zur Erbringung der Flugsicherungsdienste im europäischen Flugverkehrsmanagementnetz genutzt.

Ziel der Interoperabilität ist es, die Sicherheit des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes zu verbessern. Daneben sollen die unterschiedlichen Systeme und Verfahren auf europäischer Ebene stärker zusammengeführt und miteinander verbunden werden. Damit sollen Effizienzsteigerungen sowie niedrigere Beschaffungs- und Instandhaltungskosten erreicht werden. 

Die EASA hat am 15. September 2023 neue Regelungen zur Konformitätsbewertung veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung), welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind. In Kraft treten die neuen Verordnungen dann am 20. Tag nach Veröffentlichung.

Bis zu einer Neuregelung nimmt der Bereich Interoperabilität derzeit folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachen der Einhaltung von EU-Verordnungen (Compliance Monitoring)
  • Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen und Gremien
  • Mitwirkung bei Konsultationsprozessen europäischer Verordnungen und Richtlinien
  • Mitwirkung beim jährlichen Fortschrittsbericht an die Europäische Kommission gemäß Artikel 12 Verordnung VO (EG) Nr. 549/2004