Flugsicherungstechnik
Das BAF übt die Sicherheitsaufsicht über die Flugsicherungstechnik aus, die von Flugsicherungsorganisationen in Deutschland als Dienst angeboten wird. Dies beinhaltet die Aufsicht über die technische Sicherheit der Flugsicherungsanlagen zur Kommunikation, Navigation und Überwachung (CNS).
Landekurssender des Instrumentenlandesystems am Flughafen Frankfurt Main
Das Referat Sicherheitsaufsicht Technik (ST) gliedert sich in die beiden Sachgebiete
- Interoperabilität, Flugvermessung und Musterzulassung sowie
- Frequenzmanagement und Anlagenschutz.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Referates gehören:
- Prüfung von Anträgen für Bauvorhaben nach §18a LuftVG
- Überwachen der Einhaltung von EU-Verordnungen z.B. bei EG-Prüferklärungen nach Interoperabilitäts-Verordnung (EG) Nr. 552/2004
- Festlegung der Frequenzen und Nutzungsbestimmungen für alle deutschen Bodenfunkstellen und Navigationsfunkstellen der Zivilluftfahrt
- Musterzulassung nach der FSMusterzulV für Bodenffunkstellen des mobilen Flugfunkdienstes und Flugnavigationsfunkstellen
- Überwachung der Dienstleister im Bereich Flugvermessung
- Mitarbeit in internationalen Fachgremien
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Der Bereich Interoperabilität führt die kontinuierliche Sicherheitsaufsicht über die technischen Systeme und Komponenten durch. Sie werden zur Erbringung der Flugsicherungsdienste im europäischen Flugverkehrsmanagementnetz genutzt. Mehr: Interoperabilität …
Dieses Netz an Navigationsanlagen steht unter ständiger technischer Überwachung, um die hohen Ansprüche der Luftfahrt zu erfüllen. Alle Navigationsanlagen müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und vermessen werden. Durch die europäische Regulierung und den dadurch entstandenen Wettbewerb, sind mehrere Flugsicherungs- und Flugvermessungsunternehmen entstanden. Sie werden durch das BAF in Bezug auf die Einhaltung der internationalen und nationalen Qualitätsstandards beaufsichtigt. Mehr: Flugvermessung …
Die Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung (FSMusterzulV) stellt die rechtliche Basis für den Bereich Musterzulassung dar. Mehr: Musterzulassung …
Das Frequenzmanagement legt die Funkfrequenzen für den Sprech- und Navigationsfunk des zivilen Luftverkehrs sowie deren Nutzungsbestimmungen fest. Mehr: Frequenzmanagement …