BAF

Fragen zum Thema ED-R und dem Antragsverfahren oder zum Flug mit einer Drohne?

Datum 19.07.2023

Hier finden Sie unsere Kontaktdaten

Bei Fragen zur Erteilung von Durchfluggenehmigungen in Gebieten mit Flugbeschränkungen (ED-R) und zum Antragsverfahren erreichen Sie uns bis auf Weiteres ausschließlich per E-Mail (ed-r@baf.bund.de)

Bitte beachten Sie vor der Frage- oder Antragstellung

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, sollen Sie, bevor Sie Ihre Frage oder Ihren Antrag stellen folgendes beachten:

  • die ausführlichen Informationen im Hinblick auf die Beantragung einer Genehmigung zum Durchflug in Gebieten mit Flugbeschränkungen (ED-R) sowie
  • die Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen

Dies finden Sie auf dieser Homepage unter "Durchflug in Gebieten mit Flugbeschränkungen (ED-R)".

Sobald wieder eine telefonische Beratung möglich ist, teilen wir Ihnen dies an dieser Stelle mit.

Eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge kann nur mit Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen erfolgen!

Bitte zeitlichen Vorlauf beachten

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund von personellen Engpässen die Bearbeitung der Anträge nur verzögert erfolgen kann. Bitte beachten Sie daher einen zeitlichen Vorlauf von mindestens 6 Wochen für die Antragstellung. Dies gilt im übrigen für alle Anträge, unabhängig ob militärische oder zivile ED-R ´s betroffen sind.