BAF

Flugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg treten mit Eröffnung in Kraft

Die Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg wirkt sich auf die grundsätzliche Festlegung der Flugverfahren vom 26.01.2012 nicht aus.

Das BAF hat seinen Prüfungs- und Abwägungsprozess zur Festlegung der Flugverfahren für den Flughafen Berlin Brandenburg Ende Januar 2012 abgeschlossen. Die neuen Flugverfahren sind festgelegt und schließen damit den Flughafen mit seiner Inbetriebnahme an das Flugverkehrsnetz an. Bis dahin gelten die bisher gültigen Verfahren für Tegel und Schönefeld vorerst weiter.

Das BAF hat die von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgelegte Fachplanung eingehend geprüft. Bei der Ausarbeitung dieser Planung wurde die DFS von der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin-Schönefeld intensiv beraten. Die Ergebnisse der Beratungen der Fluglärmkommission gegenüber der DFS und dem BAF sind in die Entscheidungsfindung eingeflossen.

Die Planung von Flugverfahren beruht auf internationalen Bestimmungen über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt, die dem Ziel der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dienen. In diesem Rahmen ist bei der konkreten Routenführung die Vermeidung und Verminderung von Fluglärmauswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung.

Die Flugverfahren verbinden die beiden Start- und Landebahnen des neuen Flughafens für jede Betriebsrichtung mit den Ein- und Ausflugpunkten des Luftverkehrsstreckensystems.

Ausgangspunkt der Planung der Flugrouten war der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen. Aufgabe der Flugsicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist es, den durch die Planfeststellung zugelassenen Verkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Deshalb war der Flugverfahrensplanung die prognostizierte Verkehrsmenge und das grundlegende Betriebskonzept des Flughafens, das gleichzeitige Starts beziehungsweise Landungen auf beiden Bahnen zulässt, zu Grunde zu legen.

Das festgelegte Flugroutensystem stellt eine Art "Grundausstattung" des Flughafens dar, die seine Inbetriebnahme mit der geplanten Kapazität und dem geplanten Betriebskonzept ermöglicht.

Dabei wurden für jede Abflugstrecke von der Startbahn bis zum Anschlusspunkt im Luftstraßensystem mehrere Varianten erarbeitet, die auf ihre Auswirkungen auf die Fluglärmbelastungen der Bevölkerung geprüft wurden. Gleiches gilt für die Anflugverfahren. Auch die Fluglärmbelastung durch das gesamte Routensystem wurde ermittelt. Die von der DFS erarbeitete Fachplanung hat das Umweltbundesamt (UBA) in einer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellten lärmfachlichen Stellungnahme geprüft und bewertet.

Bei der Bewertung der möglichen Alternativen bestätigt das Gutachten des UBA im Wesentlichen die von der DFS nach dem Umfang der Lärmauswirkungen ermittelte Rangfolge. Auch die Datengrundlage für die Gesamtbewertung hat das UBA bestätigt und zusätzlich die Auswirkungen ausgewählter einzelner Flugverfahren ermittelt.