BAF

Die Flugverfahren zur Eröffnung des BER

Grundlage, Verlauf, Entwicklung

Am 31.10.2020 erfolgte die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) und am 04.11. 2020 die Inbetriebnahme der dortigen neuen Start- und Landebahn Süd und damit des ausgebauten Parallelbahnsystems. Grund genug, die hierfür festgelegten Flugverfahren und die Geschichte ihrer Entstehung noch einmal genauer zu beleuchten

Ausgangspunkt der Planung und Festlegung von An- und Abflugverfahren ist der Planfeststellungsbeschluss für den jeweiligen Flughafen und seine wesentlichen Erwägungen, insbesondere das von ihm zugrunde gelegte Betriebskonzept. Gleichzeitig gibt es detaillierte planerisch-technische Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die es im Sinne der Sicherheit der Verkehrsabwicklung zu berücksichtigen gilt. Für weitere allgemeine Informationen zur Festlegung von Flugverfahren können Sie sich hier informieren.

Die ursprüngliche Festlegung

Das Betriebskonzept der Planfeststellung sieht für den BER vor, dass Luftfahrzeuge auf beiden Pisten parallel unabhängig, d.h. zur gleichen Zeit und ohne, dass dabei die Flugbewegungen auf der jeweils anderen Piste berücksichtigt werden müssten, an- und abfliegen können. Aufgabe der Flugsicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist es, den am Flughafen zulässigerweise anfallenden Verkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Folglich waren bei der Flugverfahrensplanung der prognostizierte Verkehr und der parallele An- und Abflugbetrieb zu Grunde zu legen.

Die erstmalige Festlegung von Flugverfahren für den BER erfolgte im Januar 2012 in Form der 247. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung (LuftVO). Zuvor hatte das BAF die von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgelegte Flugverfahrensplanung eingehend geprüft. Bei der Ausarbeitung dieser Planung war die DFS von der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin-Schönefeld intensiv beraten worden. Die Ergebnisse der Beratungen der Fluglärmkommission gegenüber der DFS und dem BAF flossen auch in die Entscheidung über die Festlegung mit ein, ebenso wie die im Verordnungsverfahren eingeholte Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA). Kurz vor der Eröffnung des BER wurde dieser Termin jedoch auf – im Ergebnis – unbestimmte Zeit verschoben.

Die Klageverfahren

Nach der Festlegung erhoben unterschiedliche Städte und Gemeinden, Privatleute und Naturschutzvereinigungen Klagen gegen die 247. DVO. Die Klagen waren im Ergebnis weit überwiegend erfolglos. Die bis jetzt letzte Klage gegen die ursprüngliche Festlegung betraf eine Reihe von Abflugverfahren, die bei Westbetrieb u.a. über den Wannsee verlaufen („Wannseeroute“), und wurde mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.10.2020 abgewiesen. Auch dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Weiter unten ist eine Auswahl an Kurzmeldungen zu den Entscheidungen der Gerichte dargestellt.

Die Neufassung

Für die nun erfolgte Eröffnung des Flughafens mussten die Flugverfahren der 247. DVO aktualisiert und geringfügig angepasst werden. Zu diesem Zweck wurde die 247. DVO zum Inkrafttretenstermin 04.11.2020 neu gefasst, ohne jedoch den grundlegenden Verlauf der Flugverfahren zu verändern. Besagte Anpassungen wurden insbesondere erforderlich, weil zwischenzeitlich die Entscheidung gefallen war, das bestehende Terminal des Flughafens Berlin-Schönefeld weiter zu nutzen. Damit mussten, abweichend vom ursprünglichen Konzept, beide Start- und Landebahnen für Flüge aus und in alle Himmelsrichtungen angebunden werden. Die hierfür erforderlichen Änderungen wurden allesamt in großer Entfernung vom Flughafen vorgenommen. Dort verkehren die Anflüge noch und die Abflüge schon in so großen Höhen, dass dadurch keine Auswirkungen auf die Fluglärmsituation zu erwarten sind.

Im Ergebnis nicht umgesetzt wurde die lang und intensiv diskutierte Änderung der Abflugverfahren in westlicher Richtung von der Nordbahn in der Nacht, allgemein bekannt unter dem Schlagwort „Nordumfliegung Blankenfelde-Mahlow“. Hier hat das BAF nach erfolgter Abwägung der relevanten Belange den ursprünglichen Geradeausabflug erneut festgelegt. Die Details dazu erfahren Sie in einer Kurzmeldung des BAF vom 29.06.2020, die Sie hier einsehen können. Gegen diese Neufestlegung des Geradeausflugs wurde erneut Klage beim OVG Berlin-Brandenburg erhoben.

Mit den neuen Flugverfahren ist der Flughafen nunmehr vollständig und einschließlich der neugebauten Südbahn an das Flugverkehrsnetz angeschlossen.

Zusatzinformationen

Rechtmäßigkeit des Geradeausflugs am BER über Blankenfelde-Mahlow in der Nacht bestätigt

Pressemitteilung zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2022 - OVG 6 A 15/21

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Flugbetrieb am BER ist regelkonform

BAF begrüßt Bemühungen für die stärkere Nutzung von lärmarmen Verfahren

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