BAF

Luftraum, Flugverfahren und Recht

Die Sicherheit im Luftverkehr steht an oberster Stelle im Referat Luftraum, Flugverfahren und Recht. Es trägt dafür Sorge, dass rechtliche Vorgaben beachtet und befolgt werden.

Das Referat Luftraum, Flugverfahren und Recht (LFR) ist für die Festlegung von Flugverfahren und die Erteilung von Durchfluggenehmigungen für Flugbeschränkungsgebiete zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr.

Damit im Luftraum ein geordneter und sicherer Luftverkehr stattfinden kann, sind internationale und nationale Regelungen anzuwenden. Regelmäßig müssen bestehende Flugverfahren geändert werden oder es kommen neue hinzu.

Durchflüge von Gebieten, die für den Luftverkehr beschränkt sind, können vom BAF allgemein zugelassen werden.

Werden Luftverkehrsregeln verletzt, so kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die vom BAF zu verfolgen ist. Je nach Ergebnis der Ermittlungen wird das Verfahren eingestellt, eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeldbescheid erlassen.