Europäische Leistungsplanung
Die Leistungsplanung mit unionsweit geltenden Leitungszielen dient dazu, ein effizientes System und ein nachhaltiges Ressourcenmanagement unter Beibehaltung eines optimalen Sicherheitsniveaus über die gesamte EU hinweg sicherzustellen.
Hintergrund
Die Europäische Union beschloss 2004, einen einheitlichen Luftraum (SES) zu schaffen. Man wollte so der Kleinteiligkeit der national-staatlich organisierten Flugsicherung entgegenwirken.
Neben einer weiteren Optimierung des Sicherheitsniveaus sollten das Flugverkehrsmanagement (ATM) und die Flugsicherungsdienste (ANS) umweltverträglicher, leistungsfähiger und kostengünstiger gestaltet werden. Dazu werden seit 2012 Leistungspläne auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt. Die Umsetzung erfolgt dabei in aufeinander folgenden zeitlichen Abschnitten, den sogenannten Bezugszeiträumen.
Diese Bezugszeiträume sind wie folgt festgelegt:
- Bezugszeitraum 1 für die Jahre 2012 bis 2014
- Bezugszeitraum 2 für die Jahre 2015 bis 2019
- Bezugszeitraum 3 für die Jahre 2020 bis 2024
Leistungsplan
Ein Leistungsplan beinhaltet verbindliche Ziele, die in Verbindung mit dem ATM-Masterplan als technische Komponente zusammen zu einem Einheitlichen Europäischen Luftraum (SES) hinführen sollen. Er wird für den Bezugszeitraum erstellt und regelmäßig einer Nachprüfung durch ein Gremium zur Leistungsüberprüfung, dem sog. PRB im Auftrag der Europäischen Kommission, unterzogen.
Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben sich dabei verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu definieren um diese Ziele zu erreichen. Durch passende Anreizregelungen soll dies zusätzlich unterstützt werden. Um Zielabweichungen rechtzeitig zu erkennen und um diesen entgegenwirken zu können, werden geeignete Warnverfahren eingerichtet.
Der Leistungsplan soll mindestens die in der Tabelle genannten wesentlichen Leistungsbereiche (KPA) beinhalten. Für jeden dieser Leistungsbereiche sind Indikatoren definiert, die durch entsprechende Weiterentwicklung dazu beitragen sollen, den einheitlichen europäischen Luftraum zu verwirklichen.
Quelle: BAF | |
Wesentliche Leistungsbereiche (KPA) | Auszug aus den wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) |
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Sicherheit | Effektivität des Sicherheitsmanagements |
Kapazität | Senkung der Verkehrsflussregelungs-bedingten Verspätungen |
Umwelt | Optimierung des horizontalen Flugweges |
Kosteneffizienz | Senkung der Flugsicherungsgebühren |
Referenzperiode 3 (2020-2024)
Die Leistungspläne für den dritten Bezugszeitraum unterlagen besonderen Gegebenheiten aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Coronapandemie auf den Luftverkehr. Die zunächst im Jahr 2019 gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 eingereichten Leistungspläne bedurften einer Überarbeitung, um diese Auswirkungen bei der Festlegung entsprechender Leistungsziele zu berücksichtigen. Den Rahmen hierfür gibt die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 vor.
Die Leistungsziele des deutschen Leistungsplans wurden schließlich am 14. Dezember 2022 von der EU-Kommission als kohärent mit den unionsweit geltenden Leistungszielen des dritten Bezugszeitraums bewertet. Der nationale Leistungsplan konnte somit am 15. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angenommen werden.
Aufgaben des BAF
Das Referat WA im BAF bereitet den deutschen Anteil in enger Abstimmung mit dem Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor. Dabei findet ein enger Austausch mit dem Referat SOP in Bezug auf den Zielwert im Leistungsbereich Sicherheit sowie dem Referat ST in Bezug auf die Umsetzung von Investitionsvorhaben der Flugsicherungsorganisationen statt.
Im Anschluss an die Aufstellung des Leistungsplanes ist das Referat WA für die Überwachung der Erfüllung des Leistungsplanes sowie ggf. entsprechende Anpassungen zuständig.