BAF

Zusammenarbeit in der Flugsicherungsaufsicht

In der Bundesrepublik Deutschland findet ziviler und militärischer Luftverkehr in einem gemeinsam genutzten Luftraums statt. Lediglich für spezielle Übungsvorhaben werden zeitlich befristet begrenzte Lufträume für eine Sondernutzung durch das Militär reserviert. Die enge zivil-militärische Zusammenarbeit gewährleistet eine effiziente Luftraumnutzung.

Neben zivilen Flugsicherungsdienstleistern gibt es - vorwiegend an militärischen Flugplätzen - auch militärische Flugsicherungsdienstleister. Folglich bedarf es einer Flugsicherungsaufsicht nach europäischen und nationalen rechtlichen Vorgaben über diese beiden Organisationstypen.

Historie

Auf militärischer Seite, und damit im Geschäftsbereich des BMVg, wurde bereits 1971 das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) als Aufsichtsbehörde für die militärische Flugsicherung geschaffen. Auf ziviler Seite wurden die Aufsichtsaufgaben zunächst durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Mit Änderung des EU – Rechts wurde es erforderlich, hierfür eine eigene, unabhängige zivile Aufsichtsbehörde zu schaffen, das BAF.

Während auf Ebene der Erbringung der Flugsicherungsdienste bereits seit Jahrzehnten eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Militär und der zivilen Flugsicherung existierte, so bestand nunmehr die Notwendigkeit, auch die Arbeit der beiden Aufsichtsbehörden unter dem Gesamtspektrum der europäischen Vorgaben zu koordinieren. Mit Einrichtung eines gemeinsamen Verbindungsbüros (VBB)  und dem Abschluss eines Rahmenabkommens zur Zusammenarbeit festigten beide Ämter ihre Arbeitsbeziehungen und wurden durch die Bundesregierung gegenüber der EU - Kommission als zuständige Aufsichtsbehörden auf dem Gebiet der Flugsicherung benannt. Die Inhalte des Rahmenabkommens wurden zwischen dem Direktor des BAF, Prof. Dr.  Nikolaus Herrmann, und dem Leiter des VBB, OTL Klaus Weinberg, ausgearbeitet. Leitbild war hierbei das gemeinsame Ziel, für reibungslose und geregelte Abläufe und vor allem für Sicherheit im Luftverkehr zu sorgen. In diesem Sinne wurden einerseits die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten abgegrenzt, andererseits aber auch die Felder einer engen Zusammenarbeit beschrieben. 

Das VBB gehörte bis zum 31.12.2014 zum AFSBw, das als Pendant zum BAF die fachliche Aufsicht über die militärischen Flugsicherungsdienstleister ausübte und diese auch zertifizierte. Mit der bevorstehenden Auflösung dieses Amtes und der Gründung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) in Köln zum Januar 2015 wurde das VBB dieser neu geschaffenen militärischen Luftfahrtbehörde unterstellt. Zugleich wurde am 2. März 2015 das LufABw gegenüber der EU – Kommission als militärische Aufsichtsbehörde für die Flugsicherung benannt. Diese Benennung des LufABw als militärische Aufsichtsbehörde für die Flugsicherung enthält einen expliziten Verweis auf das VBB.  

Rahmenabkommen BAF und LufABw

Das VBB ist weiterhin im BAF als Bindeglied zwischen der neuen Luftfahrtbehörde und dem BAF vertreten. Bereits im Vorfeld der Indienststellung des LufABw wurde durch das VBB die Notwendigkeit der Erneuerung des Rahmenabkommens zwischen den Aufsichtsbehörden auf die Agenda gesetzt, sodass bereits am 20. Juli 2015, gerade mal nach einem halben Jahr der offiziellen Indienststellung des LufABw, das „neue“ Rahmenabkommen in einer feierlichen Zeremonie beim BAF unterzeichnet wurde.

Dessen Inhalte wurden aus dem alten Rahmenabkommen übernommen, da sich diese Art der Zusammenarbeit über die Jahre bewährt hatte. Mit diesem Abkommen dokumentieren die beiden Behörden einerseits die im Rahmen des von der EU verfolgten einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky, SES) geforderte und notwendige zivil-militärische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung. Andererseits folgen sie den Vorgaben der beiden Ministerien BMVI und BMVg zur Harmonisierung der Flugsicherungsaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland.

Obwohl die Regelungen des Single European Sky (SES) grundsätzlich nicht auf den militärischen Bereich abzielen, wird in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe der Aufsicht über die militärischen Flugsicherungsorganisationen unter weitgehender Anwendung der SES-Vorgaben auch auf militärischer Seite wahrgenommen.

Zusatzinformationen

Benennung des LufABw als militärische Aufsichtsbehörde für die Flugsicherung

Offizielle Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Union vom 2. März 2015 zur Information über die nationale militärische Aufsichtsbehörde

Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw)

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr fasst die fachliche Verantwortung für die Sicherheit im militärischen Flugbetrieb in Deutschland zusammen. Es wurde am 01.01.2015 in Dienst gestellt und hat seinen Sitz in Köln (Wahn).

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