Zivil-Militärische Zusammenarbeit im einheitlichen europäischen Luftraum
Militärische und zivile Flugsicherung arbeiten bereits seit den 1950er Jahren eng zusammen. Sie haben diese Zusammenarbeit über zivil-militärische Vereinbarungen der zuständigen Ministerien konkretisiert.
Einheitlicher europäischer Luftraum (SES)
Die Europäische Gemeinschaft hat sich mit der Initiative Single European Sky (SES) zum Ziel gesetzt, ein leistungsfähiges Luftverkehrssystem zu entwickeln. Es soll eine sichere und wirtschaftliche Abwicklung des Luftverkehrs ermöglichen und gleichzeitig die Anforderungen von künftigen Nutzern berücksichtigen. Unterschiedliche nationale Vorgaben müssen dabei harmonisiert werden. Jedoch sind dabei auch eine ausgewogene Berücksichtigung der ökonomischen sowie der Sicherheits- und Verteidigungserfordernisse der Staaten zu garantieren.
Die Initiative SES muss folglich alle Luftraumnutzer und Flugsicherungsorganisationen einbinden, also auch militärische Organisationen. Die auf europäischer Ebene beschlossenen Regelungen beinhalten insbesondere dort Harmonisierungspotential, wo militärische und zivile Flugsicherungssysteme gemeinsame Schnittstellen aufweisen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben dies früh erkannt. Über die "Erklärung der Mitgliedsstaaten zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum" in der Verordnung (EG) 549/2004 haben sie ihre Absicht bekräftigt, die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Stellen zu verstärken.
Das Flugsicherungssystem in Deutschland
Das Luftverkehrsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (LuftVG) enthält im 5. Unterabschnitt konkrete Regelungen zur Flugsicherung (§ 27c ff.). Es überträgt im § 30 Abs. 2 den Streitkräften die Verwaltungszuständigkeit für die Aufgaben der örtlichen militärischen Flugsicherung im Sinne des § 27c an den militärischen Flugplätzen. Die Militärische Flugsicherung ist somit integraler Bestandteil des deutschen Flugsicherungssystems.
Diese zivil-militärische Zusammenarbeit wurde vor dem Hintergrund der Organisationsprivatisierung der zivilen Flugsicherung ab 1993 fortgeführt. Grundlage dafür waren neu geschaffene, ministerielle Vereinbarungen zwischen dem zuständigem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesverkehrsministerium, die dem Privatisierungsgedanken Rechnung trugen.
Durch Maßnahmen der zunehmenden Flexibilisierung der Luftraumnutzung wurden schon sehr früh zukunftsweisende Wege beschritten. Dies ist durch eine enge Zusammenarbeit der maßgeblichen zivilen und militärischen Stellen möglich.