BAF

Arbeitsanweisung Augenoperation

Datum 06.12.2022

Arbeitsanweisung des BAF zu einer Augenoperation gemäß AMC1 ATCO.MED.B.070 (i) (1)

Gemäß ATCO.MED.B.070 (g) müssen Probanden nach einer Augenoperation in jedem Fall an die zuständige Behörde verwiesen werden. Im Falle einer refraktiven Operation sind weitere Dinge zusätzlich zu den Verordnungspunkten zu beachten, die in der Arbeitsanweisung erläutert werden.

Stand: 06.12.2022