BAF

Richtlinie über die Anmeldung, Begutachtung und Genehmigung von Änderungen
(Stand: Oktober 2021)

Datum 01.11.2021

Version 7.0

Diese Richtlinie legt Verwaltungsverfahren zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) als zuständige nationale Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Änderungen im Allgemeinen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 Punkt ATM/ANS.AR.C.025 und mit Änderungen an funktionalen Systemen im Speziellen gemäß Punkt ATM/ANS.AR.C.030 und ATM/ANS.AR.C.035 fest.

Diese Richtlinie tritt am 01.11.2021 in Kraft; gleichzeitig wird die „Richtlinie über die Anmeldung, Begutachtung und Genehmigung von Änderungen“, Version 6.0 von November 2020 aufgehoben. Für Anmeldungen, die bis zum 31.10.2021 beim BAF eingehen, wird weiterhin die Richtlinie in der Version 6.0 von November 2020 angewandt. Begründeten Wünschen nach individuellen Übergangsfristen kann darüber hinaus nach Rücksprache entsprochen werden.