Keine Umweltverträglichkeitsprüfung für Flugverfahren
OVG Berlin-Brandenburg weist Klagen gegen Müggelseeroute und Wannseeroute ab
Das Gericht ist in seiner Entscheidung vom 14.06.2013 der Rechtsauffassung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) gefolgt.
Beide Klagen gegen die vom BAF im Januar 2012 festgelegten Flugverfahren über den Müggelsee und den Wannsee sind vom OVG Berlin-Brandenburg abgewiesen worden. Die Revision wurde zugelassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für die Festlegung von Flugverfahren entgegen der Ansicht der Kläger keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Eventuellen Defiziten der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Planfeststellung steht die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses entgegen, soweit nicht durch Abweichungen der festgesetzten Flugverfahren von der Grobplanung unlösbare Konflikte aufgeworfen werden. Dies sei aber weder bei der Müggelseeroute noch bei der Wannseeroute der Fall. Auch die Abwägung der Lärmbetroffenheiten und die Prüfung alternativer "Flugrouten" durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurden vom Gericht bestätigt.