BAF aktualisiert Richtlinie Interoperabiliät
Datum 19.08.2020
Die Richtlinie Interoperabilität ist in der Version 5.1 mit den entsprechenden Anhängen online
In der Version 5.1 der Richtlinie Interoperabilität wurden redaktionelle Änderungen und Präzisierungen vorgenommen. So wurden z.B. die Inhalte des EASA Guidelines on the issue of EC declarations zur Interpretation der VO (EU) 2018/1139 in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 552/2004 aufgenommen. Darauf aufbauend wurde noch geändert:
- die Sonderregelungen für Meteorologie mit der Notwendigkeit für meteorologische Systeme und Komponenten EG-Prüferklärungen abzugeben, wurde entfernt und
- die Notwendigkeit für Systeme, eine Compliance Matrix zu den Anforderungen aus Anhang VIII Nr. 2 zu erstellen, wurde eingefügt.