Liste der flugmedizinischen Sachverständigen aktualisiert und Arbeitsanweisung Augenoperation online
Das BAF hat eine aktuelle Liste mit flugmedizinischen Sachverständigen der Klasse 3 auf seiner Webseite eingestellt. Zudem ist die Arbeitsanweisung Augenoperation gemäß AMC1 ATCO.MED.B.070 (i) (1) online
Hintergrund
Vom BAF zertifizierte flugmedizinische Sachverständige (AME) führen Nachuntersuchungen zur Verlängerung oder Erneuerung von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 3 durch. Bisher wurden ca. 100 AME sder Klasse 3 vom BAF anerkannt, die praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsumfeld der Flugverkehrskontrolle erworben haben. Die Voraussetzungen zur Anerkennung als flugmedizinische Sachverständige oder flugmedizinischer Sachverständiger sind in der Verordnung (EU) 2015/340, Teil ATCO. MED.C. festgelegt.
Vom BAF zertifizierte Flugmedizinische Zentren (AeMC) führen medizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 3 einschließlich der Erstuntersuchungen durch und stellen die entsprechenden Tauglichkeitszeugnisse aus. Die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines AeMC sind in der Verordnung (EU) 1178/2011 in Verbindung mit der VO (EU) 2015/340 festgelegt. Die Hauptpunkte sind:
- der Leiter hat eine mindestens 5-jährige Erfahrung als Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse 1 oder 3,
- das AeMC hat ein Qualitätsmanagement System und erhält es aufrecht,
- das AeMC verfügt über eine Anbindung an ein Krankenhaus oder an eine medizinische Einrichtung zum Zweck fachärztlicher Untersuchungen,
- das AeMC verfügt über ausreichend Personal zur Durchführung der Aufgaben,
- die Praxisausstattung entspricht den Vorgaben der Verordnung.