Nationaler Leistungsplan für den dritten Bezugszeitraum (2020-2024) angenommen
Nationaler Leistungsplan Deutschland für RP 3 ist konsistent mit den europäischen Leistungszielen
Aufgrund des unvorhergesehenen Ausbruchs der Coronapandemie und den damit einhergehenden gravierenden Auswirkungen auf den Luftverkehr wurde 2020 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1627 die Möglichkeit geschaffen, die im Jahr 2019 gem. Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 eingereichten Leistungspläne zu überarbeiten. Im gleichen Zuge wurde die Überarbeitung der unionsweit geltenden Leistungsziele eingeleitet, um den Auswirkungen der Coronapandemie bestmöglich Rechnung zu tragen.
Nach Abgabe eines nationalen Leistungsplans im November 2022 hat die EU-Kommission am 14. Dezember 2022 die Kohärenz der darin enthaltenen nationalen Leistungsziele mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum für Deutschland bestätigt. Der Leistungsplan konnte somit am 15. Dezember 2022 durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angenommen werden.