BAF

Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL Nr. 2023-1-2726)

Datum 12.04.2023

Am 08. Februar wurde die Bekanntmachung der Sprechfunkverfahren in den Nachrichten für Luftfahrer neu herausgegeben. Sie finden hier eine Übergangsregelung und weitere Informationen

Die Regelungen zu den Sprechfunkverfahren wurden mit NfL Nr. 2023-1-2726 grundsätzlich überarbeitet und an die EU-Regelwerke angepasst. Eine Änderung betrifft unter anderem das Rufzeichen von unkontrollierten Flugplätzen ohne AFIS, altes Rufzeichen INFO, neues Rufzeichen RADIO. Die Grundlage hierfür befindet sich in den EASA Easy Access Rules for ATM-ANS (Regulation (EU) 2017/373) GM2 Article 3a(1) "Determination of the need for the provision of air traffic services" zur Commission Implementing Regulation (EU) 2020/469. Das Rufzeichen RADIO soll ab sofort genutzt werden. Daher gibt das BAF hierzu folgende zusätzliche Übergangsregelungen bekannt:

Eine Änderung der Urkunde der Bundesnetzagentur ist aufgrund der Verwendung des neuen Rufzeichens RADIO statt INFO nicht notwendig. Die Anpassung des Rufzeichens in der Urkunde erfolgt bei einer Erneuerung oder wenn andere Gründe eintreten, welche eine Anpassung der Urkunde notwendig machen. Im Antrag ist dann das neue Rufzeichen im entsprechenden Feld anzugeben. Andere Rufzeichen wie z.B. Segelflug bleiben bestehen und dürfen weiter verwendet werden.

Das Rufzeichen RADIO soll ab sofort genutzt werden. Die Anpassungen in der AIP sollen schnellstmöglich über die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde von den jeweiligen Flugplätzen vorgenommen werden.

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Abhängig vom genauen Inhalt Ihrer Anfrage erhalten Sie von einem der beiden Fachbereiche (Flugsicherungsmanagement / Frequenzmanagement) eine Antwort auf Ihre Fragen. 

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