BAF

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geht online

Nr. 01/2012

Ausgabejahr 2012
Datum 18.01.2012

Seit dem 17.01.2012 ist der Webauftritt des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) im Internet online. Gut 2 Jahre nach seiner Errichtung ist damit die nationale Aufsichtsbehörde für Flugsicherung auch im Web präsent.

Wer die Internetseiten des BAF unter www.baf.bund.de anklickt, kann sich auf der Startseite zunächst einen Überblick über das Angebot machen. Zu finden sind aber auch aktuelle Hintergrundinformationen zu wichtigen Themen der Flugsicherung.

Die Aufgaben des BAF werden der Öffentlichkeit vorgestellt. Neben der Aufsichtsfunktion über Flugsicherungsorganisationen ist das BAF auch für die technische Sicherheit von Anlagen der Flugsicherung zuständig. Die Festlegung von Flugverfahren fällt außerdem in seinen Kompetenzbereich. Auf internationaler sowie europäischer Ebene stimmt sich das BAF mit anderen Organisationen und nationalen Aufsichtsbehörden ab.

Für die Presse ist ein eigener Servicebereich eingerichtet, in dem man sich z.B. in den Presseverteiler eintragen kann. Auch die Flugsicherungsorganisationen können die Webseite nutzen. Sie finden Veröffentlichungen wie z.B. Richtlinien und Formulare des BAF, die für ihre Arbeit relevant sind.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist die nationale Aufsichtsbehörde über Flugsicherungsorganisationen. Es hat die Aufsichtsfunktion am 04. August 2009 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMBVBS) übernommen. Grundlage sind die Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES)

Kerstin Weber
Sprecherin BAF