BAF

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) legt Flugverfahren für neuen Flughafen Berlin Brandenburg fest

Nr. 02/2012

Ausgabejahr 2012
Datum 26.01.2012

Mit den neuen Flugverfahren wird der Flughafen Berlin Brandenburg ab seiner Inbetriebnahme an das Luftverkehrsnetz angeschlossen. In der heutigen Pressekonferenz stellte der Direktor der Bundesbehörde, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, die Verfahren der Öffentlichkeit vor.   

Langen, 26.01.2012

In den letzten Monaten hat das BAF die von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vorgelegte Fachplanung eingehend geprüft. Bei der Ausarbeitung dieser Planung wurde die DFS von der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin-Schönefeld intensiv beraten. Die Ergebnisse der Beratungen der Fluglärmkommission gegenüber der DFS und dem BAF sind in die Entscheidungsfindung eingeflossen.

Die Planung von Flugverfahren beruht auf internationalen Bestimmungen über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt, die dem Ziel der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dienen. In diesem Rahmen ist bei der konkreten Routenführung die Vermeidung und Verminderung von Fluglärmauswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung.

"Wo ein Flughafen ist, ist auch Fluglärm. In einem dicht besiedelten Raum wie dem Berliner Umland lässt sich dieser Fluglärm kaum so verteilen, dass nur wenige Menschen betroffen sind. Dennoch folgen die jetzt beschlossenen Flugverfahren Routen, die dicht besiedelte Gebiete so weit vermeiden, wie dies nach den Erfordernissen der Flugsicherheit und den Ergebnissen der Planfeststellung für den Flughafen möglich ist", sagte der Direktor des Bundesaufsichtsamtes.

Die Flugverfahren verbinden die beiden Start- und Landebahnen des neuen Flughafens für jede Betriebsrichtung mit den Ein- und Ausflugpunkten des Luftverkehrsstreckensystems.

Ausgangspunkt der Planung der Flugrouten war der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen. Aufgabe der Flugsicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist es, den durch die Planfeststellung zugelassenen Verkehr sicher, geordnet und flüssig abzuwickeln. Deshalb war der Flugverfahrensplanung die prognostizierte Verkehrsmenge und das grundlegende Betriebskonzept des Flughafens, das gleichzeitige Starts beziehungsweise Landungen auf beiden Bahnen zulässt, zu Grunde zu legen.

Das jetzt festgelegte Flugroutensystem stellt eine Art "Grundausstattung" des Flughafens dar, die seine Inbetriebnahme mit der geplanten Kapazität und dem geplanten Betriebskonzept ermöglicht.

Dabei wurden für jede Abflugstrecke von der Startbahn bis zum Anschlusspunkt im Luftstraßensystem mehrere Varianten erarbeitet, die auf ihre Auswirkungen auf die Fluglärmbelastungen der Bevölkerung geprüft wurden. Gleiches gilt für die Anflugverfahren. Auch die Fluglärmbelastung durch das gesamte Routensystem wurde ermittelt. Die von der DFS erarbeitete Fachplanung hat das Umweltbundesamt (UBA) in einer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellten lärmfachlichen Stellungnahme geprüft und bewertet.

Bei der Bewertung der möglichen Alternativen bestätigt das Gutachten des UBA im Wesentlichen die von der DFS nach dem Umfang der Lärmauswirkungen ermittelte Rangfolge. Auch die Datengrundlage für die Gesamtbewertung hat das UBA bestätigt und zusätzlich die Auswirkungen ausgewählter einzelner Flugverfahren ermittelt.

"Das Gutachten des Umweltbundesamtes war für uns eine zentrale Entscheidungsgrundlage. Die fachliche Zusammenarbeit mit dem UBA war ausgezeichnet, auch wenn wir im Ergebnis nicht allen Empfehlungen folgen konnten. Wir sind uns aber mit dem UBA einig, dass der tatsächliche Flugbetrieb in der Zeit nach der Inbetriebnahme sorgfältig ausgewertet werden muss, um die der Planung zu Grunde liegenden Annahmen zu überprüfen und um eine gesicherte Grundlage für Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu erarbeiten." sagte Prof. Dr. Herrmann.

Zeitgleich mit der Pressekonferenz sind die Entscheidungsunterlagen auch der Fluglärmkommission zugeleitet worden. "Die Fluglärmkommission wird mit dem heutigen Tag an Bedeutung gewinnen, denn sie ist das einzige Gremium, in dem neben den betroffenen Gemeinden alle beteiligten Behörden und alle für den Flugbetrieb Verantwortlichen vertreten sind. Die Fluglärmkommission ist damit der ideale Ort, um nicht nur die rechtlichen, sondern auch die betrieblichen Möglichkeiten für eine Begrenzung der Fluglärmbelastung mit allen Beteiligten sachlich zu erörtern", sagte Prof. Dr. Herrmann.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die Aufsichtsbehörde über die in Deutschland tätigen Flugsicherungsorganisationen. Das BAF ist am 04. August 2009 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) errichtet worden. Neben zahlreichen Zuständigkeiten nach deutschem Recht werden seine Aufgaben in zunehmendem Maße durch die Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) geprägt.

 

Ansprechpartnerin:

Kerstin Weber

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit