BAF

Flugverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg treten
erst mit neuem Eröffnungstermin in Kraft

Nr. 04/2012

Ausgabejahr 2012
Datum 09.05.2012

Die Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg wirkt sich auf die grundsätzliche Festlegung der Flugverfahren vom 26.01.2012 nicht aus. Die bisher gültigen Verfahren für Tegel und Schönefeld gelten vorerst weiter.

Langen, 09.05.2012

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bedauert die neue Situation in Berlin und reagiert mit entsprechenden Maßnahmen. Das BAF wird kurzfristig die nötigen rechtlichen Vorraussetzungen dafür schaffen, dass die bisher gültigen Verfahren für Tegel und Schönefeld weiterhin geflogen werden können.

„Damit wird eine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung des Luftverkehrs bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme vermieden. Alle Beteiligten können sich auf eine sichere und geordnete Abwicklung des Luftverkehrsmanagements trotz der Verschiebung verlassen.“

So die Stellungnahme des Direktors des BAF, Prof. Dr. Nikolaus Herrmann.

Ansprechpartnerin:

Kerstin Weber
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit