BAF

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung startet neues Geoinformationssystem (GIS) im Internet

Nr. 05/2012

Ausgabejahr 2012
Datum 21.06.2012

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat ein neues webbasiertes Geoinformationssystem in Betrieb genommen. Damit beschleunigen sich künftig Genehmigungsverfahren für Bauwerke in Schutzbereichen um Anlagen der Flugsicherung.

Langen, 21.06.2012

Nutzer der neuen GIS-Anwendung sind neben dem BAF insbesondere die Luftfahrtbehörden der 16 Bundesländer und die Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Die webbasierte Lösung liefert schnell und anschaulich Klarheit darüber, ob das geplante Bauwerk flugsicherungstechnische Anlagen in ihrer Funktion stören kann und deshalb eine Detailprüfung vorgenommen werden muss. Diese Klärung schreibt § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) vor. Die Antragsteller, zum Beispiel Betreiber von Windkraftanlagen, erhalten dadurch in kürzerer Zeit als bisher Rechts- und Planungssicherheit.

Bei Eingabe der Geo-Koordinaten und der Höhe des Bauwerks kann die Verwaltung innerhalb kurzer Zeit die Betroffenheit feststellen. Zudem wird den Nutzern genaues Kartenmaterial und exakte Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, die untereinander ausgetauscht werden können.

Durch die kurzfristig über das Internet verfügbare Aussage, ob sich ein Bauwerk innerhalb des Anlagenschutzbereichs oder im Hindernisfreiheitsbereich einer flugsicherungstechnischen Anlage befindet, trägt diese Anwendung wesentlich zur Prozessbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren für Bauwerke in Anlagenschutzbereichen gemäß § 18a LuftVG bei. Das BAF fördert damit die Verwaltungsmodernisierung und ein effizienteres Verwaltungshandeln.

Grundlage der Anwendung ist ein von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO festgelegtes zweistufiges Genehmigungsverfahren (ICAO EUR DOC 015). Die GIS-Anwendung beschleunigt nun Stufe I dieses Verfahrens.

Ansprechpartnerin
Kerstin Weber
Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit